Sozialversicherungsbeiträge und Rechengrößen

Die Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Sozialversicherung die sogenannten Rechengrößen ändern sich jährlich. In den folgenden Tabellen sind die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen, Pflichtgrenzen, Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeiträge in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer (die Zahlen für die "freiwillige" ALV finden sich hier) angegeben für

Die Basis-Zahlen, von denen sich viele andere Berechnungen für die Sozialversicherungsbeiträge ableiten, die sogenannten Rechengrößen, sind seit dem Jahr 2025 endlich bundesweit einheitlich sein. Und zwar:

Zentrale Rechengrößen 2026 in € pro Monat bundesweit
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.955 €
Beitragsbemessungsgrenze für die ges. Rentenversicherung 8.450 €
Beitragsbemessungsgrenze in der ges. Krankenversicherung 5.812,50 €
Jahreswert des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2026 51.944 €

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