Sozialversicherungsbeiträge und Rechengrößen

Die Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Sozialversicherung die sogenannten Rechengrößen ändern sich jährlich. In den folgenden Tabellen sind die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen, Pflichtgrenzen, Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeiträge in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer (die Zahlen für die "freiwillige" ALV finden sich hier) angegeben für

Die Monats-Basis-Zahlen, von denen sich viele andere Berechnungen für die Sozialversicherungsbeiträge ableiten, sind:

Zentrale Rechengrößen 2024 in € pro Monat
West Ost
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.535 € 3.465 €
Beitragsbemessungsgrenze für die ges. Rentenversicherung 7.550 € 7.450 €
Beitragsbemessungsgrenze in der ges. Krankenversicherung 5.175 €
Vorl. Durchschnittsentgelt 2024 3.780 € 3.728 €

 


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