Laut Bericht der ‚Welt‘ vom 13.1.19 wird „bei den Selbstständigen ohne Angestellte hierzulande eine ökonomische Spaltung sichtbar“. Die Zeitung bezieht sich dabei auf eine bisher unveröffentlichte Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die den Abstand zwischen hohen und niedrigen Einkommen unter Solo-Selbstständigen zeige. Die Studie im Auftrag des Sozial- und Arbeitsministeriums (BMAS) komme auch zu dem Schluss, dass mehr als 30 Prozent der Solo-Selbstständigen weniger verdienen als den aktuellen Mindestlohn. Die Zeitung sieht hier „auf der einen Seite gefragte Experten, die hohe Rechnungen schreiben“ sowie am anderen Ende des Spektrums „Personen, die häufig nur scheinselbstständig sind und so wenig verdienen, dass es sich für sie noch nicht einmal lohnt, in die Rentenversicherung einzuzahlen“.
Bei der neuen Studie des ZEW dürfte es sich um ein Update und Ausschnitt des BMAS-Forschungsberichts „Selbstständige Erwerbstätigkeit in Deutschland“ vom September 2018 handeln. Bereits darin heißt es deutlich: „Der Median des monatlichen Nettoeinkommens für Solo-Selbstständige beläuft sich im Jahr 2016 auf 1.050 Euro und liegt damit sowohl unter dem Wert der Selbstständigen mit abhängig Beschäftigten (2.450 Euro) als auch unter dem Wert der abhängig Beschäftigten (1.500 Euro)“. Ergänzt wird der Befund im ‚BMAS-Forschungsbericht 514‘ durch die Feststellung einer „stärker gespreizte Verteilung der monatlichen Nettoeinkommen unter Solo-Selbstständigen als unter abhängig Beschäftigten“. Sehr aufschlussreich ist in diesem Bericht die Tabelle 11 auf Seite 36, die die Einkommen in fünf Einkommens-Korridoren darstellt.
Zu den nun kolportierten Erkenntnissen der neuen Studie kommentieren die ver.di-Selbstständigen auf Facebook: „Nicht wirklich neu ist die hohe Spreizung der Einkommenshöhe und der hohe Anteil an Geringverdiener*innen unter Selbstständigen. Auffällig ist hingegen, dass in der Altersvorsorge-Diskussion (nur) bei Selbstständigen neuerdings immer das Einkommen der Partner*innen verargumentiert wird.“ – Und tatsächlich ist bei einer Scheidungsrate von knapp 40 Prozent fraglich, ob die Partner-Einkommen bei der Frage der individuellen Altersvorsorge von Solo-Selbstständigen (um die es dem Auftraggeber BMAS zurzeit ja letztlich geht) ein taugliches Argument darstellen.