Berufliche Haftpflichtversicherungen

Die Kosten einer Berufshaftpflicht hängen vom Beruf ab und von der Höhe der Summe, bis zu der eine Versicherung die Kosten übernimmt, solange der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Die Versicherungssummen werden dabei in der Regel für drei Schadensarten gesondert bestimmt:

  • Sachschäden (wenn der Kameramann mit seinem Gerät die teure Vase aus dem Regal fegt),
  • Personenschäden (wenn einer Hebamme bei einer Hausgeburt ein Kunstfehler unterläuft, der das Kind dauerhaft schädigt),
  • Vermögensschäden (wenn eine Journalistin in einer Restaurantkritik nachweislich falsche Behauptungen aufstellt, die keine Meinung mehr darstellen und der Laden pleite geht).

Solche Schäden können vorkommen. Und trotzdem braucht nicht gleich jeder und jede eine Haftpflichtversicherung, sondern nur Selbstständige, die die Chance haben, teure Schäden anzurichten und bei denen die Auftraggeber nicht das Risiko übernehmen. Für manche Berufe allerdings gilt durch Gesetze, Verordnungen oder Kammervorschriften ein Versicherungszwang. Der betrifft insbesondere einige klassische freie Berufe sowie Tätigkeiten mit einem speziellen Schadensrisiko. Zu einiger Berühmtheit ist da die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen gekommen, weil sie kaum noch bezahlbar ist. Zur Versicherung verpflichtet sind darüber hinaus beispielsweise Ärzte, Heilpraktikerinnen, Apotheken, Anwältinnen, Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen. In all diesen Berufen ist der Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung bzw. eine Vermögensschadenversicherung vorgeschrieben, ebenso für Immobilienmakler, Finanz-, Versicherungs- und Reiservermittlerinnen  und je nach Bundesland auch für Architektinnen und Ingenieure. Zu erwähnen sind auch noch Filmschaffende, wenn sie professionelle Drohnen an den Start bringen. Selbst wenn sie diese Drohne privat nutzen müssen sie gemäß § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung haben und den Versicherungsnachweis beim Einsatz der Drohne mitführen. 

Daneben scheint eine freiwillige Haftpflichtversicherung lediglich für einige weitere Selbstständige unverzichtbar, bei denen das finanzielle Risiko bei Schadensfällen auch tatsächlich hoch ist. Dazu zählen vor allem:

  • Pflegeberufe, bei denen das Zufügen körperlicher Schäden nicht auszuschließen ist,
  • Lehrkräfte, die in eigenen Räumen unterrichten (aus demselben Grund),
  • IT-Kräfte, sobald sie mit fremden Daten und an fremden EDV-Systemen arbeiten (Vermögensschäden),
  • Theater, die in eigenen Räumen spielen und dort Personenschäden des Publikums verursachen können.

Das Problem bei Berufshaftpflichtversicherungen ist: Dort, wo sie wirklich nötig sind, machen Versicherungsgesellschaften oft nur dann ein individuelles Angebot, wenn sie sehr genaue Angaben über die Risiken bekommen haben. Wegen dir individuellen Berechnung lassen sich hier keine Standardpreise nennen. Allerdings ist seit dem Jahr 2019 die Übersicht leichter zu bekommen, was die Versicherung im Kern beinhaltet: Seitdem ist es Pflicht für Versicherer, auf einem Informationsblatt mit maximal drei Seiten Umfang über die Vertragsart, die Laufzeit, abgedeckten Risiken, eventuelle Ausschlüsse, Prämien und Zahlungsweise des Vertrages sowie die Vertragspflichten der Versicherten zu informieren.

Das Grundproblem ist damit allerdings nicht gelöst: Günstig sind in der Regel nur Basis-Versicherungen, bei denen die Summe für Vermögensschäden besonders niedrig ausfallen. Aber wer es schafft, mit einer Softwareinstallation die EDV-Anlage eines Großunternehmens lahm zu legen, kann eine "preiswerte" Berufshaftpflicht vergessen: Die beschränkt den Ersatz für Vermögensschäden meist auf 50.000 oder 100.000 €. Für die hier sinnvolle Vermögenshaftpflichtversicherung über mindestens eine Million € sind dann wieder eher vierstellige Jahresprämien fällig. Wer über den Sinn einer Berufshaftpflicht nachdenkt, sollte sich daher drei Fragen stellen:

  • Welche konkreten Risiken, einen Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden zu verursachen, habe ich eigentlich? Wie oft kann ein Schaden vorkommen? (Viele Versicherungen sind dazu übergegangen eine "Maximierung" anzugeben: die Zahl der Schäden, die pro Jahr maximal übernommen werden.)
  • Gibt es für meinen konkreten Fall Alternativen zur Versicherung wie Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung, Gründung einer GmbH?
  • Und wenn ich eine brauche: Wo gibt es günstige Angebote?

Und wenn Auftraggeber eine Haftpflichtversicherung verlangen, selbst wenn deren Sinn nicht ersichtlich ist, gibt es oft noch bei der Versicherungsmaklerin (seltener auch online) die Option Kurzzeit-Versicherungen abzuschließen. Die decken die Risiken dann - wenn auch etwas teurer - für Tage, Wochen oder Monate ab. Die Kosten allerdings sollten vor Vertragsschluss ermittelt und dem Kunden belastet werden.

Zu einigen Berufsgruppen haben wir noch in gesonderten Texten ein paar Überlegungen und Beispiele zur Haftpflicht zusammengestellt.

Was wir hier nicht behandeln ist das Spezialgebiet der Produkthaftpflicht. Wo sie notwendig scheint, kann sie als Deckungserweiterung einer Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden. Das ist, so Wikipedia, "geboten für alle Versicherungsnehmer, deren Erzeugnisse im Zuge arbeitsteiliger Weiterverarbeitung durch Dritte verändert oder verbaut werden". Hier wurde 1990 mit dem Produkthaftungsgesetz eine "verschuldensunabhängige Haftung" eingeführt, die auch Dritte treffen kann: Wer zum Beispiel Software vertreibt, die außerhalb der EU hergestellt wurde, haftet für Schäden, die aus Fehlern in dieser Software resultieren.


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