Finanzielle Hilfen für Urheber
Die Verwertungsgesellschaften sind laut Gesetz verpflichtet, mit einem Teil der eingezogenen Gelder Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für "bedürftige Urheber in Notsituationen" einzurichten. Außerdem gibt es bei den Verwertungsgesellschaften verschiedene Hilfen zur Alterssicherung sowie Zuschüsse für kulturelle Zwecke.
Die entsprechenden Fonds, die grundsätzlich allen Wahrnehmungsberechtigten der jeweiligen Verwertungsgesellschaft zugänglich sind, werden hier in den Detailtexten dargestellt.