Privat oder gesetzlich: Unterschiede im Detail

Wer mit einer normalen privaten Krankenversicherung liebäugelt, sollte beachten:

  • Die Beispielrechnungen der Privaten beziehen sich nicht deshalb immer auf junge Leute, weil den Privaten die Jugend so sehr am Herzen liegt, sondern weil die Beiträge mit dem Eintrittsalter rapide steigen. Wer erst mit 56 Jahren einer privaten Kasse beitritt, zahlt oft dreimal so viel wie sein 25-jähriger Kollege.
  • Wer nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung heiratet oder Kinder bekommt, muss für jedes mitzuversichernde Familienmitglied zusätzlich einen vollen Beitrag zahlen. Auch für das Krankengeld und Mutterschaftsgeld, das bei der Gesetzlichen im Normalbeitrag enthalten ist, muss man bei den Privaten immer extra zahlen. Ein Krankengeld zur Pflege kranker Kinder ist dort überhaupt nicht zu haben.
  • Die PKV-Beiträge sind einkommensunabhängig zu zahlen, also auch, wenn der Umsatz zusammenbricht oder die Versicherte mal ein Sabbatjahr einlegen möchte.
  • Dramatisch können die Unterschiede im Rentenalter werden, wo die Privaten keine Garantie auf stabile Beitragssätze kennen: Alte Menschen müssen oft drastische Beitragserhöhungen schlucken, weil ihre Versicherung unrentabel gewordene Tarifgruppen "schließt" und durch neue, teurere Leistungspakete ersetzt. Wer in der Gesetzlichen bleibt, wird später in die günstige Krankenversicherung der Rentner (mit Anspruch auf 50 % Zuschuss) aufgenommen. Das heißt auch - siehe nächster Punkt -: Wer in das gesetzliche System zurückkehren kann und will, sollte nicht bis zum 55ten Lebensjahr mit der Entscheidung warten. Um in die günstige KVdR zu kommen, muss in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent eine gesetzliche Krankenversicherung (egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert) bestanden haben.
  • Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist eine Grundsatzentscheidung: Wer als Berufsanfänger in eine private Kasse geht, wird, solange die Selbstständigkeit fortgeführt wird oder sie der bislang letzte Berufsstatus war, nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Auch wenn das Einkommen unter den Sozialhilfesatz gesunken und der Beitrag für die private Kasse vierstellig geworden ist. Ein Wechsel ist dann nur noch durch eine Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 € Jahreseinkommen möglich. Und das klapp auch nur bis zu einem definierten Alter: Die Grenze liegt inzwischen bei 55 Jahren. Wer in diesem Alter noch privat versichert ist, darf auch als Angestellter nicht mehr in das gesetzliche System wechseln.
  • Wer sich über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert, sollte noch wissen: Die Wahl des Versicherungssystems ist bei KSK-Versicherten eine dauerhafte Entscheidung. Wer nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre über die KSK in der PKV bleibt, kann nie wieder in die gesetzliche Pflicht-Krankenversicherung über die KSK wechseln. Das heißt: Wer die hauptberufliche publizistische oder künstlerische Tätigkeit und die PKV-Mitgliedschaft vorübergehend aufgibt - etwa, weil wegen einer Anstellung in die Pflicht-GKV gewechselt wird -, muss die gesetzliche Pflichtversicherung wieder verlassen, wenn die KSK-fähige Tätigkeit erneut der Hauptberuf wird.
    Der Grund ist, dass eine Befreiung von der (gesetzlichen) Krankenversicherungspflicht nach § 6 KSVG ausschließlich innerhalb der ersten drei Jahren "nach erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit" zurückgenommen werden kann. - Wird die Frist versäumt, bleiben auf Lebenszeit für die Versicherung über die KSK nur die Alternative PKV oder freiwillige gesetzliche Versicherung. Und während PKV-Versicherte dann wieder den Beitragszuschuss der KSK bekommen, muss, wer freiwillig gesetzlich versichert im GKV-System bleibt, ohne Beitragszuschuss auskommen. (Ob damit die PKV gestärkt werden soll, oder ob der Gesetzgeber hier etwas übersehen hat wissen wir nicht.)

Die hier geschilderten Nachteile der PKV-Tarife gelten im Grundsatz übrigens ebenso für den Basistarif. Er zeichnet sich lediglich durch niedrigere Beiträge (die jedoch ebenfalls unabhängig vom Einkommen und der Familiensituation erhoben werden) bei geringeren Leistungen aus.


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