Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die "alte" Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist im Jahre 2010 mit zwei weiteren der BGs fusioniert. Der alte Name blieb jedoch erhalten. Knapp 100.000 Selbstständige sind zurzeit freiwillige VBG-Mitglieder, die für diese Zielgruppe auch eine ausführliche Broschüre bereitstellt.

Für die hier in Frage kommenden Berufsgruppen definiert die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft verschiedene Gefahrenklassen. Hier einige wenige Beispiele aus dem kompletten Gefahrtarif-Katalog:

Unternehmen / Beruf Gefahren-
klasse
Mindestbeitrag/Jahr
voraussichtlich*
Finanzdienstleistungen, Vermögensverwaltungen 0,47 58,89 €
Information, Kommunikation und Medien, Werbung und Gestaltung 0,52 65,15 €
Forschung 0,52 65,15 €
Beratung und Auskunft, etwa Rechtsanwältinnen und Notare, Steuer-, Unternehmens-, und EDV-Beraterinnen, Ernährungsberater, Sachverständige und Gutachterinnen 0,63 78,94 €
Bildungseinrichtungen, allgemein- und berufsbildende Schulen, Volkshochschulen, Musikschulen, Computerseminare, Nachhilfe- und Sprachlehrer, Sportseminare 1,12 140,33 €
Kunst in aller Gattungen (Bildende Künstler, Musikerinnen, Regisseure, Sängerinnen, Schauspieler, Schriftstellerinnen, Tänzerinnen), Artisten, Stuntwomen, Kabaretts, Orchester 3,26 408,46 €
Andere, im Gefahrtarif nicht aufgeführte Dienstleister wie Dolmetscher und Trauerrednerinnen 1,36 170,40 €
  * Den Mindestbeiträgen liegt der Beitragsfuß des zuletzt abgerechneten Jahres zu Grunde.

Der Mindestbeitrag errechnet sich aus der Mindestversicherungssumme, die 60% der gesetzlichen Bezugsgröße (im Jahr 2026 =47.460 €) beträgt. Der konkrete Beitrag errechnet sich nach der Formel:
Gewinn (bzw. Mindestversicherungssumme) x Gefahrenklasse x Beitragsfuß (in 2025=4,40 €) / 1000.
Im Jahr 2026 liegt die Höchstsumme für die freiwillige Versicherung 120.000 €.
Die Versicherungssumme kann monatlich geändert werden.

Entscheidend für die Beitragshöhe ist also die Einstufung in eine Gefahrenklasse. Die Verwaltungs-BG stuft ihre Versicherten grundsätzlich so ein, wie sie es selbst auf ihrem Antrag vermerken. Wer "Designer" angibt, fällt in die Gefahrenklasse 0,52, bezeichnet sich derselbe Mensch als "Bildender Künstler", wird er nach der Gefahrenklasse 3,26 versichert – und zahlt fast siebenmal so viel.
Es lohnt sich also manchmal zu schauen, ob ein anderer Tarif möglich ist. Aber Vorsicht: Wer sich falsch in eine zu günstige Gefahrenklasse einstuft, kann bei einem Arbeitsunfall Probleme kriegen. Im Zweifel also besser mit der VBG reden und die Auskunft dokumentieren. 

Bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft findet sich nicht nur der komplette Gefahrtarif 2022 sondern auch viele weitere Hintergrundinformationen, unter anderem die Informationsseite für Selbstständige.


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