Haftpflicht für IT-Berufe

Unverzichtbar scheint eine Haftpflichtversicherung für alle IT-Selbstständigen, die (oder deren Beschäftigte) an fremden Geräten oder mit fremden Daten arbeiten, weil dort auch bei größter Sorgfalt immer Schäden in gewaltiger Höhe entstehen können. Und wichtig ist es hier, vor allem die Vermögensschäden in realistischer Höhe abzusichern. Gemäß der internen Studie eines großen Spezial-Versicherers machen die rund 93 % aller Schäden aus, die IT-Experten verursachen.

Trotzdem sollte man auch hier zunächst über eine Risikominimierung nachdenken: Schadenersatzansprüche z.B. für die Auswirkungen einer fehlerhaft programmierten Software lassen sich durch einen Haftungsausschluss in den AGB oder im Vertragstext ausschließen oder wenigstens auf bestimmte Beträge – z.B. auf die Höhe des vereinbarten Honorars – begrenzen. Ist der Schaden allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtet worden, nutzen solche Bestimmungen in der Regel nichts: AGB-Klauseln, die die Haftung in solchen Fällen ausschließen, sind nichtig. Auch für die Gründung einer GmbH kann ein wichtiges Argument sein, dass deren Haftung per Gesetz auf das Gesellschaftskapital begrenzt ist. Dann geht bei einem großen Haftpflichtfall zwar eventuell die GmbH, nicht aber das Privatvermögen drauf.

Wie teuer eine solche Versicherung ist, dazu lassen sich maximal grobe Andeutungen machen – zu unterschiedlich ist das Risiko in den verschiedenen IT-Berufen. Schon für eine Versicherung für Personen- und Sachschäden bis zu einer Million Euro müssen Betriebe nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft mit mindestens 500 € Prämie im Jahr rechnen; IT-Berater, die an fremden EDV-Anlagen herumbasteln und deshalb einen hohen Schutz für Vermögensschäden brauchen, sind mit einem Mehrfachen dieser Summe dabei.

Wegen berufsspezifischer Angebote sollte man hier wieder bei den einschlägigen Berufsverbänden nachfragen. Einen Schnellvergleich für IT-Haftpflichtversicherungen bietet beispielsweise der Makler KuV24.de an, der auch detailliertere Bedingungen der von ihm vertretenen Versicherungen auflistet.


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