Dauerfristverlängerung
Die gesetzliche Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist sehr kurz: Die Voranmeldung muss jeweils spätestens am zehnten Tag nach Ende des Voranmeldezeitraums abgegeben werden. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag als letzter Abgabetermin. Mit der Dauerfristverlängerung verlängert sich die Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldungen dauerhaft um jeweils 30 Tage.
Da die pünktliche Abgabe der Erklärung oft nicht zu schaffen ist, sieht das Umsatzsteuergesetz die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung vor. Diese muss zwar beantragt werden, gilt aber als genehmigt, solange das Finanzamt den Antrag nicht ausdrücklich ablehnt. Die Möglichkeit einer Ablehnung bzw. eines Widerrufs der stillschweigenden Genehmigung sieht der Umsatzsteueranwendungserlass dabei nur vor, wenn Steuerpflichtige ihre Voranmeldungen gar nicht oder nicht rechtzeitig abgeben oder bezahlen.
Die Dauerfristverlängerung braucht nur einmal beantragt zu werden und gilt dann auch in den folgenden Jahren, solange sie nicht ausdrücklich widerrufen wird. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss online gestellt werden, das entsprechende Formular findet sich in ElStEr.
