Verpackungsmaterial, Entsorgungspflichten und Systemanbieter
Wer beruflich Waren verpackt und verschickt, ist als Absender ab dem Jahr 2019 europaweit für die Entsorgung von Verpackungen der Endkundinnen und -kunden verantwortlich. Konkret muss sich an einem Recyclingsystem beteiligen, wer gemäß § 3 Nr. 8 VerpackG "mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen" verschickt. Beteiligung heißt in diesem Fall: Es muss eine Lizenz bei einem anerkannten Verwertersystem für Verpackungen erworben werden, um Bußgelder oder Abmahnungen von Mitbewerbern zu vermeiden. Da es hier keine Bagatellgrenze gibt, betrifft das Gesetz auch alle Selbstständigen, die nur wenige oder nur gelegentlich Waren verschicken, etwa eigene Bücher oder CDs. Schon wenn Versandetiketten am Produkt kleben, ist das relevant im Sinne des Gesetzes. – Bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (SZSV) gibt es zu dem Procedere viele weitere Informationen und Handlungsanleitungen.
Was ist konkret zu tun?
Eigentlich ist es ganz einfach: Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich zuerst bei der Stiftung registrieren. Dort gibt es eine Registrierungsnummer, die zur Anmeldung bei einem dualen System der eigenen Wahl gebraucht wird. Wer hier den Checklisten der SZSV folgt, kann eigentlich nicht viel falsch machen. Entscheidend ist, dass am Ende der Anmeldung ein Eintrag im öffentlichen Verpackungsregister Lucid steht. Wer dort nicht gelistet ist und Verpackungen in Verkehr bringt, riskiert die bereits erwähnten Bußgelder sowie Abmahnungen von Mitbewerbern. Die Registrierung der Hersteller und für ausnahmslos alle "Letztinverkehrbringer" von Waren ist ab dem 1.7.2022 verpflichtend.
Je nach Verpackungsmaterial und Menge, die mindestens jährlich an Lucid gemeldet werden müssen, verlangen die verschiedenen Systemanbieter ein sogenanntes Systembeteiligungsentgelt. Preise konkret vergleichen lohnt sich insbesondere bei absoluten Kleinstmengen: Der Ablassbrief für ein Kilo Papier und Pappe etwa kostet (Stand 2020) bei reclay 6,14 € , bei interseroh 49 € netto pro Jahr. Der Unterschied – und deshalb bitte konkret vergleichen – ergibt sich vor allem dadurch, dass bei vielen Anbietern ein Basisvertrag fällig ist. Dadurch kostet beispielsweise der Vertrag mit interseroh für 1 kg und 170 kg Papier genau so viel. Für den gleichen Preis lassen sich aber etwa auch 100 kg Papier plus 12 kg Kunststoffe entsorgen. Beim bekannten System Grüner Punkt kostet so ein Basisvertrag selbst bei Kleinstmengen 11,67 € netto pro Monat und er muss für mindestens zwei Jahre abgeschlossen werden (Preisstand 1.4.2019). Alle hier genannten Dualen Systeme haben sehr übersichtliche Online-Rechner am Start, mit denen die Entsorgungskosten sehr schnell individuell und für unterschiedliche Wertstoffmengen zu berechnen sind.