Altersvorsorge-Depot (ab 2027)

Anfang 2027 kommt bei der staatlich geförderten Vorsorge eine neue Variante hinzu: Die Kapitalmarkt-Variante namens Altersvorsorge-Depot, die auch allen Selbstständigen zugänglich ist. Sie soll die faktisch gescheiterte Riester-Rente ablösen, die lediglich für gesetzlich rentenversicherte Selbstständige relevant ist, respektive war. Da noch nicht alle Banken und Versicherungen mit konkreten Angeboten um die Ecke gekommen sind, rät beispielsweise 'Finanztip' erst relativ spät vor Start der Neuregelung zu investieren und sich nicht von Marketing-Aktionen blenden zu lassen: In einer Modellrechnung kommt das Portal je nach Kosten und Rendite schon bei relativ klein scheinenden Unterschieden wegen der langen Laufzeiten auf ein Differenz von zehntausenden Euro.

Die Depot-Vorsorge kommt anders als die Riester-Rente ohne Garantie-Auszahlung daher, was prinzipiell höhere Renditechancen aber natürlich auch ein höheres Risiko bringt. Beim Altersvorsorge-Depot gibt es die staatliche Förderung für die Vorsorge via Investmentfonds und ETFs. – Gewinne oder auch nur die Auszahlung des eingesetzten Kapitals sind nicht automatisch garantiert. Gefördert werden auch (mit zertifizierten Anbietern) frei gestalte Vorsorge-Depots, vorgesehen sind aber insbesondere zwei normierte Produktformen:

  • Beim Standarddepot treffen die Anbieter – in der Regel Banken und Versicherungen – eine Auswahl der Investitionen und bieten ihrerseits zwei Fonds mit unterschiedlichem Risikoprofil an. Naht die Auszahlungsphase, wird das Guthaben schrittweise in die sicherere Anlage umgeschichtet. Bei diesem Fondsmodell dürfen die Effektivkosten maximal ein Prozent der Anlage betragen.
    Das Altersvorsorgereformgesetz erlaubt auch ein Staatsdepot, bei dem die Regierung einen öffentlichen Träger mit der Einrichtung des Standarddepots beauftragt wird. Eine entsprechende Verordnung liegt derzeit (September 2026) aber noch nicht vor.
  • Beim Garantiedepot muss der Anbieter eine Auszahlung von 80 oder 100 Prozent der Einzahlungen garantieren. Entsprechend dürften bei diesem Produkt die Renditechancen sinken.

Die staatliche Förderung (bisher einheitlich 175 €/Jahr) ist beim Altersvorsorge-Depot stärker an den Eigenbeitrag gekoppelt und kann höher ausfallen als bei der Riester-Rente:
Die Grundzulage wird auf maximal 1.800 € jährlicher Anlage gezahlt: Bis zur Investmentsumme von 360 € zahlt der Bund dabei die Hälfe, also 180 €, als Zulage, für weiter 1.440 € ein Viertel, also maximal 360 €. Insgesamt also maximal 540 € pro Jahr. – Um die Zulage zu erhalten, müssen jährlich mindestens 120 € ins Altersvorsorge-Depot wandern, insgesamt dürfen 6.840 € pro Jahr eingelegt werden. Eltern bekommen bei Leistung der Mindest-Einlage zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf die ersten 300 € Eigenbeitrag und wer einen Depot-Vertrag mit Mindest-Einlage vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält 200 € Berufseinsteigerbonus.

Die mittelbare Zulagenberechtigung für Ehe- und Lebenspartnerschaften gilt auch beim Vorsorge-Depot. Erfüllt eine Person der Partnerschaft die Voraussetzungen für die Förderung, können beide eine eigene Zulage erhalten. – Allerdings ist die mittelbare Förderung auf 175 € gedeckelt.

Die Besteuerung der förderfähigen Einlagen (also maximal 1.800 € / Jahr) erfolgt in der Auszahlungsphase. Ebenso die der Zulagen sowie die möglichen Gewinne und Wertsteigerungen aus dieser Einlage. Diese nachgelagerte Besteuerung ist in der Regel günstiger, weil der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist niedriger ist als während des Erwerbslebens. Wird das Kapital allerdings vorzeitig abgerufen, kommt es also zur „förderschädlichen“ Verwendung, können die Zulagen zurückgefordert und Steuervorteile gestrichen werden. 

Steht die Auszahlungsphase an, ist die Entscheidung über die Form der Auszahlung fällig. Gewählt werden kann eine Rente oder ein festgelegter Auszahlungsplan. Wird die lebenslange Leibrente gewählt, ist eine einmalige Auszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Wird alternativ ein Auszahlungsplan vereinbart, muss dieser mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen und die Auszahlungsphase muss zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr starten. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn auch eine gesetzliche Altersrente oder Pension früher beginnt.
Stirbt jemand vor Ablauf des Plans, werden die noch nicht ausgezahlten Vermögen vererbt, die Erben müssen allerdings die staatlichen Leistungen (Zulagen und Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug) zurückzahlen, soweit nicht der/die überlebende/r Partner/in den Vertrag übernimmt und fortführt. Die Rückzahlung der Leistungen ist auch fällig, wenn das Geld vorzeitig abgerufen wird. Auch wenn lebenslange Renten vereinbart wurden, können Erben profitieren, allerdings nur für den garantierten Rest-Zeitraum, soweit eine Garantiezeit-Auszahlung über zehn oder 20 Jahre vertraglich vereinbart wurde.

Für den Wechsel aus bisherigen staatlich geförderten Vorsorgeformen gilt: Ein laufender Riester-Vertrag kann ab dem 1.1.2027 entweder unverändert (mit der bisherigen Förderung) oder mit der neuen Zulagensystematik fortgeführt werden. Alternativ kann ein Riester-Vertrag ruhend gestellt und/oder in ein Altersvorsorge-Depot übertragen werden, bei diesem Wechsel dürfen die Anbieter jedoch Abschluss- und Vertriebskosten verlangen. Daher ist es schlau, vor der Umwandlung neben den Konditionen des Depots auch die Wechselkosten zu beachten. Bei der Basisrente („Rürup-Rente“) ist der Wechsel nicht vorgesehen.


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