Status Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer
Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen
- sind in der Regel lohnsteuerpflichtig und arbeiten "auf Lohnsteuerkarte", d.h. der Arbeitgeber muss die Einkommensteuer einbehalten,
- werden über den Arbeitgeber sozialversichert; die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden ihnen zur Hälfte vom Lohn abgezogen; die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber,
- müssen vom Arbeitgeber allein auf dessen Kosten in der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichert werden,
- müssen, sofern es einen für dieses Arbeitsverhältnis gültigen Tarifvertrag gibt, nach diesem Vertrag beschäftigt und bezahlt werden,
- haben mindestens Anspruch auf gesetzliche Rechte wie Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub, Mutterschutz und auf Fortzahlung der Vergütung an Feiertagen und bei Krankheit.
- Ihre Arbeitsbedingungen müssen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Diese Regeln gelten für alle abhängig Beschäftigten, also auch für:
- Teilzeitbeschäftigte, bei denen das Teilzeit- und Befristungsgesetz im § 4 TzBfG ausdrücklich verbietet, sie ohne "sachliche Gründe" schlechter zu behandeln als Vollzeitbeschäftigte.
- Befristete Arbeitsverträge, zu denen auch die Beschäftigung auf Produktionsdauer zählt.
Daneben gibt es noch einige Sondergruppen von Arbeitnehmerinnen, für die – besonders bei der Sozialversicherung – Sonderregeln gelten, nämlich
- geringfügig Beschäftigte ("Mini-Jobs", mit maximal 538 € Monatslohn),
- kurzfristig (vorübergehend) Beschäftigte ("Schüler-Jobs" und Saison-Jobs mit weniger als drei (früher zwei) Arbeitsmonaten bzw. 70 (früher 50) Arbeitstagen im Jahr),
- Beschäftigte im Übergangsbereich ("Midi-Jobs" mit 538 € bis 2.000 € Monatslohn),
- unständig Beschäftigte (mit weniger als fünf Arbeitstagen pro Auftrag) sowie
- GmbH-Geschäftsführerinnen und -führer.
Weiter in den Grundinformationen
Weiter im Haupttext
Link zu dieser Seite. | Seite drucken |