Status Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer

Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen

  • sind in der Regel lohnsteuerpflichtig und arbeiten "auf Lohnsteuerkarte", d.h. der Arbeitgeber muss die Einkommensteuer einbehalten,
  • werden über den Arbeitgeber sozialversichert; die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden ihnen zur Hälfte vom Lohn abgezogen; die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber,
  • müssen vom Arbeitgeber allein auf dessen Kosten in der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichert werden,
  • müssen, sofern es einen für dieses Arbeitsverhältnis gültigen Tarifvertrag gibt, nach diesem Vertrag beschäftigt und bezahlt werden,
  • haben mindestens Anspruch auf gesetzliche Rechte wie Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub, Mutterschutz und auf Fortzahlung der Vergütung an Feiertagen und bei Krankheit.
  • Ihre Arbeitsbedingungen müssen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Diese Regeln gelten für alle abhängig Beschäftigten, also auch für:

Daneben gibt es noch einige Sondergruppen von Arbeitnehmerinnen, für die – besonders bei der Sozialversicherung – Sonderregeln gelten, nämlich


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