Krankenversicherung

Bereits seit 2009 besteht über § 193 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Menschen, die in Deutschland wohnen. Dieser Pflicht sollte sich niemand entziehen und auch nicht versuchen, das Problem auszusitzen. Denn wer ohne Krankenversicherung krank wird, hat zwar Anspruch auf eine Notversorgung, wird damit aber zugleich zwangsweise Mitglied einer Krankenkasse. Und die darf dann (wie auch im Fall eines "freiwilligen" späteren Beitritts) Beiträge rückwirkend verlangen. In der Verjährungszeit von vier Jahren kann da Einiges zusammenkommen. Nur in einem kurzen Zeitfenster sah das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.3.2013 hier einen befristeten, weit reichenden Schuldenerlass vor. Seitdem gelten nach §256a, Abs. 4, SGB V die Regeln des Krankenkassen-Spitzenverbandes, die lediglich eine Ermäßigung nachzuzahlender Beiträge und ausschließlich für "Nichtversicherte" vorsehen.

Für die Krankenversicherung gibt es in Deutschland zwei grundlegend verschiedene Systeme: die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Versicherungen. In welchem der beiden Systeme man sich versichern kann bzw. muss, hängt unter anderem vom beruflichen Status ab.

Die gesetzlichen Kassen arbeiten nach dem Solidarprinzip. Sie nehmen jeden auf, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt; irgendwelche Risiko- oder Alterszuschläge gibt es nicht. Der Leistungsrahmen ist weitgehend gesetzlich festgelegt; die Beiträge sind nach Einkommen gestaffelt; Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind kostenfrei mitversichert. Trotz unterschiedlicher Beiträge haben alle Mitglieder Anspruch auf die gleichen Leistungen; lediglich das Krankengeld hängt in seiner Höhe vom Beitrag ab.

Wer also viel verdient, zahlt in der Gesetzlichen für die gleichen Leistungen mehr und finanziert so die Leistungen für schlechter Verdienende und große Familien mit. Das ist kein Systemfehler, sondern Absicht, durchgesetzt von der Arbeiterbewegung zu Anfang des letzten Jahrhunderts.

Die privaten Krankenversicherungen richten ihre Beiträge dagegen allein nach dem individuellen Risiko – und nach den versicherten Leistungen, die weitgehend individuell gewählt werden können. Ältere und weibliche Mitglieder zahlen mehr, weil sie häufiger krank bzw. schwanger werden, und eine kostenfreie Familienversicherung gibt es nicht: Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Beitrag bezahlt werden. Zudem dürfen private Versicherungen bei bestimmten Leiden oder Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder die Aufnahme ganz verweigern.

Wer also jung, alleinstehend, männlich und gesund ist, zahlt in der Privaten geringe Beiträge. Wer Kinder kriegt, älter wird, häufiger krank ist und vielleicht sogar weniger verdient, für den können die Beiträge unerträglich hoch werden. Dem soll der Basistarif vorbeugen, den alle privaten Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge anbieten müssen: Er hat einen Leistungsumfang, der dem der gesetzlichen Kassen vergleichbar ist, und darf nicht teurer sein als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Aber das ist mit 843,53 € im Monat auch nicht gerade wenig.


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