Welchen Namen darf ich führen?

Wer Geschäfte macht, muss immer die Möglichkeit haben, genau zu wissen, mit wem er es auf der anderen Seite zu tun hat. Deshalb sind, was Unternehmensbezeichnungen angeht, nur zwei Wege denkbar:

Entweder das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen – dann darf es jeden beliebigen Fantasienamen tragen, weil jeder im Handelsregister nachschauen kann, wer sich dahinter verbirgt.

Oder das Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen – dann muss es den Namen des Inhabers führen. Fantasienamen als Zusatz sind erlaubt, aber der Personenname ist unverzichtbar.

Aber noch aus einem ganz anderen Grund sollte der Name nicht etwas vortäuschen, was gar nicht vorhanden ist: Freiberufler, die sich "Agentur", "EDV-Beratung" oder "EDV-Schulung" nennen, können sich damit ungewollt eine Prüfung des Finanzamts einbrocken, weil dieses sie angesichts des Namens für einen Gewerbebetrieb hält.


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