Verwertungsgesellschaften
Wenn es sie nicht gäbe, müsste man sie erfinden: die Verwertungsgesellschaften. Man schickt ihnen ein paar Formulare – und bekommt im Gegenzug jedes Jahr Geld. Für nichts und wieder nichts, so stellt es sich Vielen dar. Für Andere gehören sie zu den bestgehassten Institutionen. Für alles und jedes verlangen sie Geld, allen voran die GEMA, für jeden Song, der im Radio gespielt, jedes neuere Lied, das auf dem Schulfest gesungen, jede Leer-CD, die verkauft wird.
Die Verwertungsgesellschaften (VG) sind eine Folge der technischen Entwicklung. Dank der Fotokopierer existieren wissenschaftliche Bücher heute meist öfter in Kopie als im Original; MP3 hat viele Tonträger überflüssig gemacht; dem Binge Watching von Filmen und Serien an jedem Ort sind dank Mediatheken, Streaming-Diensten und schnellen Internetverbindungen keine Grenzen mehr gesetzt. Und die Autoren, Musikerinnen und Filmschaffenden hätten gar nichts davon – wenn es die Verwertungsgesellschaften nicht gäbe. Zuwenig bleibt es meist trotzdem noch.
Tatsächlich verhelfen die Verwertungsgesellschaften Urheberinnen und Urhebern zu Honoraren, die sie sich mit ihrer kreativen Leistung verdient haben, die sie aber allein niemals eintreiben könnten. Sie treiben kollektiv von Unternehmen und Institutionen jedes Jahr Millionenbeträge für Zweitnutzungen urheberrechtlich geschützter Werke ein – z.B. für Musik im Radio, kommerzielle Fotokopien, Musikberieselung im Kaufhaus, Pressespiegel und die legalen Privatkopien geschützter Werke. Der Job der Verwertungsgesellschaften ist einfach und im Urheberrechsgesetz verankert: Sie treiben Millionen ein und verteilen sie an die Kreativen.
Die VGs sind eine Folge der technischen Entwicklung: Viele wissenschaftliche Bücher gibt es heute in größerer Zahl als Fotokopie denn als Originalexemplar; Streaming hat für viele das Kaufen von Musikträgern überflüssig gemacht; dem Binge Watching von Serien sind dank DVD und schnellen Internetverbindungen keine Grenzen mehr gesetzt. Und die Autoren, Musikerinnen und Kameraleute hätten nichts davon – wenn es die Verwertungsgesellschaften nicht gäbe.
Denn für solche Zweitnutzungen geschützter Werke werden grundsätzlich Honorare fällig, die aber so klein sind dass sie einzelne Künstler und Publizistinnen gar nicht eintreiben könnten, geschweige denn, diese Nutzungen zu kontrollieren. Beides tun für sie die Verwertungsgesellschaften, von denen derzeit 13 in Deutschland eine Rolle spielen. Für selbstständige Künstlerinnen und Publizisten sind davon vor allem vier interessant:
- die GEMA für Komponisten und Textdichterinnen,
- die GVL für Musikinterpreten und darstellende Künstlerinnen in Rundfunk, Film und Fernsehen,
- die VG Bild-Kunst für alle Urheber von Bild-, Film- und Lichtbildwerken,
- die VG Wort für alle Wortautoren einschließlich der Übersetzerinnen.
Alle diese Gesellschaften treiben jährlich Honorare in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe ein – mit unterschiedlichen Methoden: Konzertveranstalter zahlen individuelle Gebühren für jedes einzelne Musikstück, die Kultusminister überweisen für das Fotokopieren in Schulen an die VG Wort, Rundfunk- und Fernsehanstalten zahlen für die Verbreitung ihrer Programme über Kabel, und wer zu Hause einen Fernsehfilm aufzeichnet, hat die Gebühr dafür schon beim Kauf des DVD-Recorders in Form einer Geräteabgabe und einer Leermedienabgabe für DVD-Rohlinge bezahlt. Hersteller von USB-Sticks, Festplatten oder Druckern zahlen ebenso einen mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelten Tarif, wie (nach langem Streit) die Google-Tochter YouTube.
Wer immer Werke geschaffen hat, die für sogenanne Zweitnutzungen oder eine Geräteabgabe in Frage kommen, hat Anspruch auf einen Teil dieses Geldes. Voraussetzung ist lediglich eine Anmeldung bei der oder den Verwertungsgesellschaft(en). Wer sich nicht meldet, bekommt nichts.
Daneben gibt es noch die VG Musikedition, die Rechte von Verfassern und Herausgeberinnen wissenschaftlicher Ausgaben von Musikwerken und Ausgaben nachgelassener Musikwerke wahrnimmt. Weitere acht Verwertungsgesellschaften, AGICOA, GÜFA, TWF, VFF, VGF, Corint Media (früher VG Media), GWFF und GWVR, nehmen lediglich die Rechte von Produzenten und Veranstaltern wahr.