Verpackungsmaterial, Entsorgungspflichten und Systemanbieter

Wer beruflich Waren verpackt und verschickt, ist als Absender seit dem Jahr 2019 europaweit für die Entsorgung von Verpackungen der Endkundinnen und -kunden verantwortlich. Konkret muss sich an einem Recyclingsystem beteiligen, wer gemäß § 3 Nr. 8 VerpackG "mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen" verschickt. Beteiligung heißt in diesem Fall: Es muss eine Lizenz bei einem anerkannten Verwertersystem für Verpackungen erworben werden, um Bußgelder oder Abmahnungen von Mitbewerbern zu vermeiden. Da es hier keine Bagatellgrenze gibt, betrifft das Gesetz auch alle Selbstständigen, die nur wenige oder nur gelegentlich Waren verschicken, etwa eigene Bücher oder CDs. Schon wenn Versandetiketten am Produkt kleben, ist das relevant im Sinne des Gesetzes. – Bei der  Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (SZSV) gibt es zu dem Procedere viele weitere Informationen und Handlungsanleitungen.

Was ist konkret zu tun?

Eigentlich ist es ganz einfach: Die Grundregel lautet: "Hersteller ist derjenige Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt." (§ 3, Abs. 14 VerpG) Daher muss sich, wer Verpackungen in Verkehr bringt zuerst bei der Stiftung registrieren. Ein wenig kompliziert ist hier, dass die Herstellerin nicht zwingend die Produzentin ist. Im Sinne dieses Gesetzes ist "Hersteller", wer die Verantwortung für die erstmalige Abgabe an den Endverbraucher trägt. Das Gesetz hebt nicht auf das physische Verpacken ab, sondern auf das Inverkehrbringen.
Das heißt: Eine Grafikerin oder der Schriftsteller, die den Verkauf ihrer Werke einem Print-on-Demand-Unternehmen (POD) überlassen, können trotzdem für die Verpackungsabgabe zuständig sein. Denn: Wer einen POD-Dienstleister nur als Logistiker nutzt, gilt wiederum als Hersteller. Es hängt schlicht vom Vertrag und der konkreten Lieferkette ab, wer für die Entsorgung verantwortlich ist. Ein Beispiel: Wer Bücher über die eigene Website verkauft (also unter eigenem Namen in den Verkehr bringt) wird zum Hersteller wenn der POD-Dienstleister nur im Auftrag druckt und verschickt. Wickelt der Dienstleister hingegen den gesamten Verkauf ab und zahlt an die Autorin nur Tantiemen - wie dies bei vielen Plattformen der Fall ist - ist die Plattform auch der Verpackungshersteller im Sinne des Gesetzes.

Wer Hersteller ist, muss sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister eine Registrierungsnummer besorgen, die zur Anmeldung bei einem dualen System der eigenen Wahl gebraucht wird. Wer hier Video und Checklisten der SZSV anschaut, kann eigentlich nicht viel falsch machen. Entscheidend  ist, dass am Ende der Anmeldung ein Eintrag im öffentlichen Verpackungsregister Lucid steht. Wer dort nicht gelistet ist und Verpackungen in Verkehr bringt, riskiert die bereits erwähnten Bußgelder sowie Abmahnungen von Mitbewerbern. Die Registrierung der Hersteller und für ausnahmslos alle "Letztinverkehrbringer" von Waren ist seit dem 1.7.2022 verpflichtend. Dazu, wer in welchem Umfang nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet ist, sich zu registrieren hat Lucid eine FAQ- und Informationsseite erstellt. 

Je nach Verpackungsmaterial und Menge, die mindestens jährlich an Lucid gemeldet werden müssen, verlangen die verschiedenen Systemanbieter ein sogenanntes Systembeteiligungsentgelt. Preise konkret zu vergleichen lohnt sich insbesondere bei absoluten Kleinstmengen: Der Ablassbrief für ein Kilo Papier und Pappe etwa kostet im Jahr 2026 bei reclay netto 12,45 €. Der Unterschied bei den verschiedenen Entsorgern – und deshalb bitte konkret vergleichen – ergibt sich vor allem dadurch, dass oft ein Basisvertrag fällig ist. Dadurch kostet beispielsweise der Vertrag für 1 kg und 100 kg Papier genau so viel. Beim bekannten System Grüner Punkt kostet so ein Basisvertrag laut Online-Rechner selbst bei Kleinstmengen netto 36 € pro Jahr (Preisstand 2026). – Alle Dualen Systeme haben Online-Rechner am Start, mit denen die Entsorgungskosten schnell individuell und für unterschiedliche Wertstoffmengen zu berechnen sind.


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