Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik, egal ob sie Hausfrauen, Künstler oder Unternehmerinnen, ob sie gesetzlich, privat oder über andere Systeme krankenversichert sind. Nur wer überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz hat (was es ja nach der Gesundheitsreform ab 2009 nicht mehr geben sollte), wird auch nicht in die Pflegeversicherung aufgenommen.

Eine Pflegeversicherung bieten alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen an; abgeschlossen wird sie im Regelfall dort, wo man auch krankenversichert ist.

Dabei entspricht der gesetzlichen Krankenversicherung die "soziale Pflegeversicherung", wie alle gesetzlichen Krankenkassen sie anbieten. Hier gelten dieselben Bestimmungen und Bemessungsgrenzen wie für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Grundbeitrag beträgt seit Juli 2023 insgesamt 3,4 % vom maßgeblichen Einkommen, was einem Mindestbeitrag von 20,03 € (über die KSK) und einem Höchstbeitrag von 207,00 € im Monat entspricht. Arbeitnehmerinnen und KSK-Versicherte zahlen von dem Basis-Beitragssatz jeweils nur die Hälfte. Versicherte, die keine Kinder haben, müssen ab dem 23. Geburtstag zusätzlich 0,60 % vom maßgeblichen Einkommen zahlen, zu denen es keinen Arbeitgeber- oder KSK-Zuschuss gibt. Verstärkt entlastet werden hingegen die Eltern von Kindern unter 25 Jahren. Sie sparen sich nicht nur den Kinderlosen-Zuschlag von 0,60 %, sondern bekommen ab dem zweiten und bis maximal zum fünften Kind jeweils einen weiteren Abschlag von 0,25 %. Der Beitragsabschlag beträgt beispielsweise bei drei berücksichtigungsfähigen Kindern 0,5 % und gegenüber Kinderlosen insgesamt 1,1 %. 
Der Beitrag schließt ohne Zuzahlung die Versicherung aller Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen ein.

Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung (PPV) abschließen. Deren Mindestleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben; die Beiträge sind einkommensunabhängig und steigen mit dem Eintrittsalter; im Unterschied zur privaten Krankenversicherung sind Kinder (nicht aber Ehepartner) ohne eigenes Einkommen hier kostenfrei mitversichert. Nach den ersten fünf Versicherungsjahren, in denen auch Risikozuschläge erhoben werden dürfen, darf der Beitrag den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übersteigen.
Anders als bei der privaten Krankenversicherung gibt es bei der PPV keinen Basistarif. Das Gesundheitsministerium erklärt dies damit, dass die PPV ja "bereits gleichwertige Versicherungsleistungen wie die soziale Pflegeversicherung zu erbringen hat"

Wer über die KSK versichert ist, erhält auch zur privaten Pflegeversicherung den halben Grundbeitrag als KSK-Zuschuss – höchstens jedoch die Hälfte des Beitrages, der in der sozialen Pflegeversicherung fällig wäre. Bei Arbeitnehmerinnen, unständig Beschäftigten und Scheinselbstständigen trägt der Arbeitgeber den halben Grundbeitrag.

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