Unter dem Titel „Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer: Unterschiedliche Leistungen trotz gleicher Beiträge“ hat das ‚Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung‘ der Bundesagentur für Arbeit seinen ersten Kurzbericht des Jahres 2019 gestellt.
In dem Forschungsbericht stehen auf 8 Seiten kompakte Antworten auf die Fragen zur freiwilligen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, die für Gründer*innen offensteht, die zuvor abhängig beschäftigt waren: „Welche Selbstständigen nutzen die Versicherung, wie lange bleiben sie versichert und wie entwickeln sich die Erwerbsverläufe?“ Daneben geht der Kurzbericht intensiver darauf ein, dass die Ausgestaltung mit Festbeträgen „gegen das Äquivalenzprinzip von Beiträgen und Leistungen verstößt“ und stellt mögliche Änderungen bei Beiträgen und Leistungen zur Diskussion.