Verträge selber machen?

Verträge zu formulieren ist keine Geheimwissenschaft. Man braucht dazu in aller Regel auch keine Musterverträge, die auf den konkreten Auftrag ja doch nie so richtig passen. Die Antwort ist auf die Überschrift ist eindeutig: Ja. Man kann Verträge selber formulieren.

Verträge sind Verabredungen, weiter nichts. Bei Verabredungen weiß man: Sie funktionieren umso besser, je klarer sie besprochen sind. Bei Verträgen ist das nicht anders: Ein Vertrag, der kryptische und miss- oder unverständliche Formulierungen enthält, ist ein schlechter Vertrag.

Die wichtigste Voraussetzung für einen guten Vertrag ist also die klare Absprache über alle wesentlichen Bedingungen. Und wo Anfragen nur mündlich gestellt werden, muss die erste Frage sein: Handelt es sich wirklich bereits um einen Auftrag? Insbesondere beim Berufsanfang trauen sich Viele nicht, das eindeutig (und beweisbar) zu klären. Wenn etwa eine Redakteurin auf ein Themenangebot sagt: "Klingt interessant, schicken Sie das doch mal vorbei" ist das im Zweifelsfall kein Auftrag. Hier lohnt sich eine Nachfrage und wenn die Auftraggeberin gemeint hat, dass sie sich das Ergebnis nur mal unverbindlich anschauen will, ist zumindest bei bereits fertigen Werken nichts verloren: Bezahlt hätte sie so oder so nur bei Gefallen. Unangenehm ist so etwa aber, wenn die Arbeit erst nach dem vermeintlichen Auftrag beginnt (der tatsächlich gar nicht verbindlich erteilt wurde) und später die Übernahme und Bezahlung abgelehnt wird.

Ist geklärt, dass es sich wirklich um einen Auftrag handelt, muss ein korrekter Vertrag her. Dazu ist im Grunde nur über fünf Punkte zu sprechen – und über noch weniger, falls einzelne Rahmenbedingungen oder Details schon aus früheren Aufträgen klar sind:

  • Welche Leistungen erbringt der Auftragnehmer?
  • Welche Vorleistungen muss die Auftraggeberin erbringen?
  • Welche Vergütung wird vereinbart?
  • Wann oder zu welchen Terminen wird der Auftrag erfüllt?
  • Und falls relevant: Welche Nutzungsrechte erwirbt die Auftraggeberin?

Natürlich kann es je nach Werk oder Dienstleistung weiteren Klärungsbedarf geben. Aber diese Liste sollte man bei jedem Auftragsgespräch, bei jeder Anfrage eines Kunden im Kopf haben: Sind diese fünf Punkte klar, spielt die Frage, in welcher Form sie für den Vertrag dann schließlich fixiert werden, nur noch eine untergeordnete Rolle. Wurde auch nur einer nicht angesprochen, ist Ärger wahrscheinlich.

Welche Fragen bei größeren Aufträgen und in bestimmten Arbeitsbereichen außerdem noch geklärt werden sollten, steht in unserer "Checkliste für Angebote und Vertragsgespräche" und für solche Aufträge gilt der Hinweis verstärkt, dass Verträge besser schriftlich geschlossen werden sollten. 


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