Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil kündigte heute in der Zeitung Rheinisch Post an, in Sachen Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wie erwartet könnte damit die im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarte Versicherungspflicht in 2020 oder 2021 umgesetzt werden.
Wie in diesem Vertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart, sollen Selbstständige ausgenommen werden, die bereits anderweitig – etwa in einem berufsständischen Versorgungswerk – vorsorgen. Neu ist, dass er ausdrücklich auf die Rürup-Rente als sogenannte Opt-Out-Lösung für diejenigen verweist, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten wollen. Gleichzeitig kündigte Heil für den Mai einen Gesetzentwurf zur sogenannten Grundrente an, die langjährig Versicherten eine Mindest-Rentenhöhe sichern soll. Dabei müsse auch für langjährig Selbstständige gelten, „dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen“.
Mit der Festlegung auf die (offiziell Basisrente genannte) Rürup-Rente setzt das Ministerium ausdrücklich auf die einzige Kapitalanlage, die derzeit die im Koalitionsvertrag genannte Voraussetzung erfüllt, im Alter auch zur Verfügung zu stehen, wenn die Erwerbstätigkeit krisenhaft verläuft. Anders als etwa bei einer privaten Rentenversicherung, muss das angesparte Kapital nicht „verbraucht“ werden, bevor es Arbeitslosengeld II gibt, zudem ist es im Insolvenzfall vor Pfändung geschützt ist.
Details zur Rürup-Rente finden sich in unserem Ratgeber Selbstständige.