Mündlicher oder schriftlicher Vertrag?
In den Geschäftsbereichen, die dieser Ratgeber behandelt, sind die unterschiedlichsten Vertragsformen üblich – vom mündlichen Auftrag "per Anruf" in Gesundheitsberufen oder im Zeitungsjournalismus bis zum ausgefeilten, viele Seiten langen Vertrag mit zusätzlichem Pflichtenheft bei Softwareaufträgen. Die richtige Form gibt es da nicht.
Grundsätzlich gibt es zur individuellen Festlegung der Vertragskonditionen drei Möglichkeiten:
- man einigt sich mündlich auf die Konditionen und fixiert sie eventuell noch in einer schriftlichen Auftragsbestätigung;
- der Auftragnehmer macht ein schriftliches Angebot, das der Auftraggeber akzeptiert;
- es wird ein richtiger schriftlicher Vertrag aufgesetzt und von beiden Seiten unterschrieben.
Entscheidend ist bei allen drei Formen, dass vor dem Auftrag wirklich alle wichtigen Punkte besprochen und eindeutig geklärt werden. Wenn das der Fall ist, gibt es hinterher in aller Regel auch keinen Streit mehr – warum auch? Es ist ja alles geklärt. Im wirklichen Leben versuchen doch nur die wenigsten, ihre Geschäftspartner böswillig über den Tisch zu ziehen: Wer Absprachen trifft, will die auch einhalten.
Dabei sollte man sich angewöhnen, immer selbst einen Vorschlag für den Preis und die Vertragsbedingungen zu machen. Zum selbstständigen Arbeiten gehört es einfach dazu, dass man sich die Konditionen nicht von anderen diktieren lässt: Für die Friseurin, den Pizza-Bringdienst, das Sonnenstudio ist das selbstverständlich – sie alle haben ihre Preisliste, der Klempner und die Autowerkstatt haben ihren festen Stundensatz, und alle können mir sagen, was das kostet, was ich von ihnen möchte. Warum bloß sollen freie Journalisten, Webdesigner und Dozentinnen das nicht können?!
Die Konditionen selber zu formulieren hat aber auch ganz praktische Vorteile: Zum einen brauche ich in einem selbst formulierten Vertrag nicht nach Fußangeln zu suchen – wenn es denn welche gäbe, hätte ich sie ja selber eingebaut. Und zum anderen verhandelt es sich sehr viel leichter, wenn die Kundin ihre Vorstellungen in mein Vertragsangebot einbauen muss, als umgekehrt.
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