Was gehört alles zum Urheberrecht?

In der Systematik des Urheberrechts werden drei Kategorien unterschieden:

  • Das Urheberpersönlichkeitsrecht garantiert, dass niemand mein Werk gegen meinen Willen (erstmals) veröffentlichen darf; dass ich als Urheber anerkannt werde und mein Werk vor Entstellungen geschützt ist. Hierzu gehört auch das Recht auf Namensnennung.
  • Die Verwertungsrechte gliedern sich auf in viele unterschiedliche Arten, das Werk zu verwerten, also zu vervielfältigen, zu senden, ins Internet zu stellen usw. Diese Rechte liegen zunächst ausnahmslos beim Urheber – er kann aber Dritten Nutzungsrechte einräumen. Auch das Recht, ein Werk zu bearbeiten oder umzugestalten, gehört zu diesen Verwertungsrechten.
  • Darüber hinaus gibt es einige sonstige Rechte des Urhebers, die nach und nach ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen wurden, um zu verhindern, dass Urheber von mächtigen Vertragspartnern ausgetrickst werden.

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