Bildungsschecks und (ehemalige) Bildungsprämie
Bildungsschecks der Länder
In vielen Bundesländern gibt es ein Programm namens Bildungsscheck, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gespeist wird. Der war ursprünglich nur für abhängig Beschäftigte zugänglich, in einigen Bundesländern wie Brandenburg, Hamburg oder Schleswig-Holstein werden aber auch schon länger Selbstständige gefördert und ab Mai 2018 wurde auch der Bildungsscheck NRW für Selbstständige geöffnet. Die Konditionen sind je nach Land unterschiedlich, in der Regel werden bis zu 500 € jährlich für die Weiterbildung bezahlt. Eine Übersicht über die Länder-Bildungsschecks hat das Bundesbildungsministerium auf der Seite der eingestellten Bundesmaßnahme "Bildungsprämie" zusammengestellt.
Bildungsprämie des Bundes
Ab Dezember 2008 förderte der Bund alle Erwerbstätigen, die nicht arbeitslos sind – also auch Selbstständige – mit einem Prämiengutschein bei der Weiterbildung. Diese Förderung wurde zum 31.12.2021 eingestellt und es gibt nur noch eine historische Beschreibung der Maßnahme. – Der Prämiengutschein, mit dem höchstens 500 € pro Kurs finanziert wurden, wurde von über 400.000 Erwerbstätigen von über 500 speziellen Beratungsstellen abgerufen, die meist bei den Volkshochschulen angesiedelt waren. Dafür gab es, anders als beim Bildungsurlaub, den auch arbeitnehmerähnliche Personen bekommen, keine feste Liste, sondern die Beratungsstellen prüften im Einzelfall, ob die Maßnahme für eine Förderung in Frage kommt.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann von einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur profitieren, der eine deutlich umfassendere Förderung ermöglicht.