Formalitäten einer Betriebsaufgabe
Wer die Selbstständigkeit komplett wieder aufgibt, sie also auch nicht mehr nebenberuflich ausübt, muss als Einzelunternehmerin im Prinzip nur den umgekehrten Weg einer Anmeldung gehen:
- Die Tätigkeit aufgeben, also keine Aufträge mehr akquirieren und keine Umsätze mehr machen.
- Die Arbeitsmittel und Anlagegüter verkaufen oder ins Privatvermögen überführen.
- Alle betrieblichen Versicherungen und Verträge kündigen, gegebenenfalls die Künstlersozialkasse, die Berufsgenossenschaft und die Deutsche Rentenversicherung informieren und auf jeden Fall die eigene Krankenkasse.
- Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist natürlich noch das Finanzamt zu informieren, bei einer gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbeabmeldung auszufüllen. Und wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, ist ein Gang zum Notar fällig, um es aus dem Register löschen zu lassen.
Etwas aufwändiger wird es bei der Auflösung von Gesellschaften: Eine Personengesellschaft erlischt automatisch (aber auch erst), wenn die sogenannte Auseinandersetzung, also die Vermögensverteilung, stattgefunden hat (siehe dazu bspw. diesen IHK-Text) ansonsten gilt das gerade Beschriebene. – Die Auflösung einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH ist deutlich komplizierter, eine Beschreibung dazu findet sich beispielsweise bei 'sevdesk' und sollte in der Regel nicht ohne Begleitung einer Steuer- oder Rechtsberatung angegangen werden.