Startformalitäten

Vor die selbstständige Arbeit hat der Gesetzgeber die Bürokratie gesetzt. Aber keine Bange: So schlimm ist das auch wieder nicht. Die Behörden gehen inzwischen recht fair mit Solo-Selbstständigen um. Sollte man einen vorgeschriebenen Schritt versäumt haben, bekommt man in der Regel ein freundliches Schreiben. Wer allerdings auch solche Mahnungen ignoriert, muss mit Problemen rechnen.

Nur zwei Dinge sollte man auf keinen Fall versäumen: Wer mit selbstständiger Arbeit nennenswerte Mengen Geld verdient und im nächsten Jahr keine Steuererklärung macht, begeht Steuerhinterziehung. Und die ist strafbar. Ebenfalls unangenehm wird es, die Krankenversicherungspflicht zu ignorieren.

Entscheidend für den Umfang der sonstigen Bürokratie – nicht nur in der Startphase – ist die Frage, ob es sich bei meiner Tätigkeit um einen freien Beruf, ein Gewerbe (oder Handwerk) handelt, und ob ich im gewerblichen Bereich als Kaufmann oder als Kleingewerbetreibender einzustufen bin. Wer das noch nicht weiß, sollte sich zunächst einmal in das Kapitel Statusfragen begeben.

Je nach Status sind zum Start folgende Schritte obligatorisch:

Oft lassen sich alle Behördenadressen und -websites, die benötigt werden, praktisch über die eigene Postleitzahl finden. Ein entsprechendes (und ansprechendes Tool) hat die Gründer-Plattform Anfang 2019 mit ihrem Behördenwegweiser aufgesetzt.

Wer die Selbstständigkeit komplett wieder aufgibt, muss im Prinzip nur den umgekehrten Weg gehen und sich um die Abmeldung oder Information bei den genannten Institutionen kümmern. Dazu haben wir als ganz kurzen Merkzettel einen eigenen Text zur Betriebsaufgabe erstellt.

Weitere Schritte, die zu organisieren sind:

  • Für einige Selbstständige gibt es neben der Krankenversicherungspflicht auch noch die Rentenversicherungspflicht. Die Altersvorsorge ist allerdings nicht allein für Pflichtversicherte ein Thema. Um das Thema sollten sich alle frühzeitig kümmern, die nach dem Arbeitsleben nicht in die Altersarmut rutschen wollen. Zudem soll die Altersvorsorge ab etwa 2024 zur Pflicht für alle werden, die sich selbstständig machen werden.
  • Wer urheberrechtliche Werke schafft, kann einen Wahrnehmungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft schließen. Dort gibt es Geld umsonst – aber eben nur nach Abschluss des Vertrags.
  • Wer selbstständig arbeitet, braucht kollegialen Austausch und eine Interessenvertretung. Klar, dass wir hier ver.di empfehlen. Die Gewerkschaft liefert neben der generellen Beratung zur Selbstständigkeit und dem Rechtsschutz gegenüber Auftraggebern und Sozialkassen viele verschiedene spezifische beruflichen Vertretungen. Sie heißen in der Großorganisation "Fachgruppen" und bilden mit jeweils eigenen Strukturen quasi den berufsverbandlichen Part in einem solidarischen Verbund. Während die Fachgruppen ganz nah an den Teilbranchen arbeiten, bietet ver.di für die übergeordneten Interessen, die alle Solo-Selbstständigen angehen, zusätzlich eine eigene, statusbezogene und beteiligungsorientierte Selbstvertretung, die im Gewerkschaftssprech "Personengruppe" heißt. – Auch wer sich nicht gewerkschaftlich organisieren will, kommt eigentlich um eine kollektive Vertretung, am besten als engagiertes Mitglied, nicht herum. Als Alternative gibt es einerseits echte und kämpferische Berufsverbände, die auch Auseinandersetzungen mit Auftraggebern nicht scheuen, andererseits aber auch Zusammenschlüsse, die fast ausschließlich (und wirtschaftsnah) die Politik adressieren. Verbände also, die sich bei generellen Fragen gerne aus dem Fenster hängen, bei konkreten beruflichen Themen und Konflikten aber passen müssen und wollen.

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