Gesetzliche Rentenversicherung
Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind – sofern sie regelmäßig über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, also über 538 € Gewinn machen – unter anderen
- eine Reihe von Berufen wie selbstständige Lehrkräfte, Trainerinnen, Dozenten, Erzieherinnen und Pflegekräfte, sofern sie keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigen,
- "arbeitnehmerähnliche Selbstständige", die überwiegend nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine eigenen Angestellten haben,
- Handwerker in den zulassungspflichtigen (verkammerten) Berufen, solange sie nicht mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt haben.
- Hausgewerbetreibende, die im Auftrag und für Rechnung anderer Gewerbetreibender arbeiten.
- freie Künstlerinnen und Publizisten über die Künstlersozialkasse.
Eine vollständige Aufzählung steht im Text "Rentenversicherungspflichtige Selbstständige". Und außerdem sind natürlich alle unständig Beschäftigten sowie Scheinselbstständigen, die die Sozialversicherung als Arbeitnehmer einstuft, über den Arbeitgeber pflichtversichert – manche sogar noch zusätzlich in einer Versorgungsanstalt.
Alle anderen Selbstständigen können
- jederzeit freiwillig der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten oder
- in den ersten fünf Jahren ihrer selbstständigen Tätigkeit eine "Pflichtversicherung auf Antrag" eingehen, die in einigen Punkten günstigere Bedingungen bietet als die freiwillige Versicherung.
Für freie Künstler und Publizistinnen trägt die Künstlersozialkasse die Hälfte der Beiträge. Alle anderen Selbstständigen müssen ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vollständig selbst bezahlen – egal ob sie freiwillig, auf Antrag oder pflichtversichert sind. Die ver.di-Selbstständigen fordern, eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung der Auftraggeber, wie sie für Medienschaffende verankert wurde, auf alle Solo-Selbstständigen auszudehnen und hat zu der komplexen Materie der gesetzlichen Rente für Selbstständige neben ihrem Forderungspaket Alterssicherung auch ein Glossar der wichtigsten Begriffe der Altersvorsorge erstellt.
Und wer sich umfassend über die aktuellen Regeln zur gesetzlichen Rentenversicherung informieren will oder aktuelle Interpretationen der Gerichte bei Zweifelsfällen sucht, findet im (kostenpflichtigen aber günstigen) stetig aktualisierten Standardwerk Selbständige in der Rentenversicherung der DRV auf knapp 700 Seiten einen umfassenden Fundus an Informationen, Interpretationen und Beispielen.
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Detailinformationen zum Thema
- Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- Rentenversicherungspflicht für Lehre, Erziehung und Krankenpflege
- Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige
- Die Kosten der Renten-Pflichtversicherung
- Rentenversicherung freiwillig oder auf Antrag
- Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer
- Ausgleichszahlung: Die gesetzliche Rente erhöhen
- Deutsche Renten ins Ausland mitnehmen?
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