Staatlich geförderte Altersvorsorge

Zurzeit gibt es zwei Möglichkeiten, mit staatlicher Förderung private Altersvorsorge zu betreiben: die nach ihren jeweiligen Erfindern benannten "Riester-Renten" und "Rürup-Renten". Ab 2027 soll das Altersvorsorgedepot hinzukommen. 

  • Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – egal ob als Arbeitnehmerin, als Publizist, als freiberufliche Dozentin, als Tagesmutter oder "auf Antrag" – und zusätzlich eine private Altersvorsorge abschließt, hat Anspruch auf die staatlichen Zuzahlungen für eine "Riester-Rente". Die entsprechenden Zulagen bekommen auch Menschen, die mit einer "riester-berechtigten" Person verheiratet sind oder ein Kind in den ersten drei Lebensjahren erziehen.
    Die Rieser-Rente gilt als Flop, wer aber sowieso eine private Altersvorsorge abschließen will, sollte die Riester-Verträge zumindest mit anderen Angeboten vergleichen. Es lohnt sich deshalb etwas genauer hinzuschauen, weil der staatliche Zuschuss die Performance gegenüber anderen Vorsorgeverträgen leicht heben kann. Die Unterschiede sind je nach Einkommen zu vernachlässigen oder größer.
    Gefördert werden nur Anlagen, die in einem speziellen Verfahren als "riesterfähig" zertifiziert wurden. – Auch die Angebote der Pensionskasse, der VddB, der VddKO und des VBLU sind "riesterfähig"; die Details zur Konstruktion der Riester-Rente stehen in einem gesonderten Kapitel.
  • Wer keinen Zugang zur Riester-Rente hat, weil er nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann mit der "Rürup-Rente" immerhin noch steuerliche Vorteile erzielen. Da es hier um ein reines Steuersparmodell geht, empfiehlt sie sich vor allem für Selbstständige, die ein hohes Einkommen (also einen hohen Steuersatz) haben und hohe Beiträge für ihre Altersvorsorge aufbringen. Die genaue Funktionsweise wird in einem gesonderten Text beschrieben, der auch auf die FAQ zur Rürup-Rente der Stiftung Warentest (Stand November 2021) hinweist. Die übrigens empfiehlt lieber in freiwillige Rentenbeiträge zu investieren, statt in einen Rürup-Vertrag.

Aktuelle Rürup- und Riesterverträge warten in der Regel mit einer sehr schlechten Rendite auf, auch weil sie als private Anlage eben erst einmal Geld für Provisionen und Renditen erwirtschaften müssen. Entsprechend lautete das Fazit einer Untersuchung von Verträgen aus 2023 der Bürgerbewegung Finanzwende e. V.  dass die Tarife nicht einmal einen Inflationsausgleich sichern. Und auch wenn Finanzwende Anfang 2024 feststellt "Bestandskund*innen … haben oft noch bessere Konditionen als die der derzeitigen Angebote", raten wir wegen der schlechten Rendite schon seit langem (im Regelfall) von dieser Form der Altersvorsorge ab. – Bei 'Finanzwende Recherche' gibt es eine PDF-Tabelle der untersuchten Verträge, die mögliche Rendite liegt demnach bei Riester-Verträgen meist "unter 1 %" und bei Rürup gilt: "2 % schafft fast kein Angebot".
Für beide Vorsorgeformen gilt zwar, dass Anbieter solcher Verträge verpflichtet sind, den Kunden vor Abschluss des Vertrags ein Produktinformationsblatt vorzulegen. Die Preise, die teilweise exorbitanten Provisionen, die Risiken und möglichen Gewinne der unterschiedlichen Anlage werden den meisten Anlegern damit aber wohl nur bedingt transparenter und vergleichbarer.

Das Altersvorsorgedepot, das ab 2027 eingeführt werden soll, soll perspektivisch den Rohrkrepierer Riester ersetzen. Der Fokus – der Name Depot weist darauf hin – liegt auf dem Kapitalmarkt. Es sollen daher auf ETF-Investments, Anleihen und gemanagte Fonds Zuschüsse auf Eigenbeiträge gezahlt werden: 30-35% auf bis zu 1.200 €, dann 20% bis 1.800€. Im Unterschied zu Riester-Verträgen soll es die Wahl zwischen Depots mit oder ohne Garantie der Auszahlung geben. Die Besteuerung erfolgt dann nachgelagert, also in der Auszahlungsphase, das Geld kann auch für Immobilienkauf oder -umbau genutzt oder vererbt werden. - Details zu diesem neuen Instrument der staatlichen Förderung gibt es in einer umfangreichen FAQ-Liste des Bundesfinanzministeriums

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