Steuernummern und die Zollnummer

Selbstständige haben in Deutschland mit verschiedenen Steuernummern zu tun. Hauptsächlich mit

  • der Steuernummer, die aus 13 Ziffern besteht und oft (aber nicht immer) auch für mehrere Steuerarten verwendet wird,
  • der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr), die nichts auf Rechnungen oder in der geschäftlichen Korrespondenz zu suchen hat,
  • ab November 2024 kommt die Wirtschafts-Identifikationsnummer für Unternehmen und Selbstständige hinzu, die weiterhin
  • eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchen, wenn sie Geschäfte zwischen verschiedenen EU-Ländern umsatzsteuerfrei abwickeln wollen.

Jeder Mensch hat in Deutschland im Normalfall nur eine einzige Steuernummer, die vom Finanzamt nach dessen Bedarf zugeteilt wird. Jede Selbstständige und jedes Unternehmen ist ein eigenes "Steuersubjekt" und bekommt eine eigene Steuernummer. Und eine Selbstständige für jede Steuerart möglicherweise noch eine eigene. – Die Steuernummer setzt sich zusammen aus der Nummer des Finanzamts einer persönlichen Nummer sowie einer Prüfzahl. Da die Nummer unter anderem die Information zum zuständigen Finanzamt enthält, ändert sie sich beim Umzug in einen anderen Finanzamtsbereich. Sie ist letztlich nur ein Aktenzeichen des eigenen Finanzamts. Wer sehr unterschiedliche steuerliche Dinge tut, kann daher bei verschiedenen Abteilungen oder Sachbearbeitungen landen und mehrere Steuernummern beim gleichen Finanzamt bekommen. Etwa dann, wenn dort verschiedene Einkunftsarten einer Gesellschaft oder Person bearbeitet werden. Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) hingegen ist ausschließlich personenbezogen, sie wird nur einmal vergeben und bleibt lebenslang gleich.

Keine Steuernummer, aber ein Code, den Selbstständige gegebenenfalls brauchen, ist die EORI-Zollnummer (Economic Operators' Registration-and Identification Number). Sie dient vor allem der Identifikation der beim Im- und Export Beteiligten. Die EORI ist bei allen regelmäßigen und genehmigungspflichtigen Geschäften anzugeben, wenn sie unter das Zollrecht der EU fallen. Ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr muss sie beantragt werden. Und zwar in dem EU-Staat, in dem die "Wirtschaftsbeteiligten" ihren Wohnsitz haben. In Deutschland ist für die entsprechende Anmeldung die Generalzolldirektion Dresden zuständig, bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren muss sie grundsätzlich erfolgen. Zur Verwendung der EORI-Nummer hat der Zoll eine eigene Informationsseite erstellt.

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