Nummern bei Steuer und Co.

Selbstständige haben in Deutschland vor allem mit verschiedenen Steuernummern zu tun. Hauptsächlich mit

  • der persönlichen Steuernummer oder der betrieblichen Steuernummer die aus 13 Ziffern besteht, manchmal auch für mehrere Steuerarten verwendet wird und auf jede Rechnung gehört,
  • der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.), die nichts auf Rechnungen oder in der geschäftlichen Korrespondenz zu suchen hat,
  • im November 2024 kam die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für Unternehmen und Selbstständige hinzu, die weiterhin die mit dieser Nummer identische 
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) brauchen, wenn sie Geschäfte zwischen verschiedenen EU-Ländern umsatzsteuerfrei abwickeln wollen.

Normalerweise haben alle Erwerbstätigen nur eine einzige Steuernummer, die vom Finanzamt zugeteilt wird. Sie ist letztlich nur ein Aktenzeichen des eigenen Finanzamts und das kann prinzipiell beliebig viele Nummern vergeben, wenn es notwendig scheint. Jede Selbstständige und jedes Unternehmen ist ein eigenes "Steuersubjekt" und bekommt daher auch eine eigene Steuernummer. Und bei komplizierten Konstruktionen und Erwerbsverläufen möglicherweise für jede Steuerart eine eigene Nummer. – Die setzt sich zusammen aus der Nummer des Finanzamts einer persönlichen Nummer sowie einer Prüfzahl. Da die Nummer unter anderem die Information zum zuständigen Finanzamt enthält, ändert sie sich beim Umzug in einen anderen Finanzamtsbereich. Das neue zuständige Finanzamt hat natürlich seine eigenen Aktenzeichen.
Wer sehr unterschiedliche steuerliche Dinge tut, kann also bei verschiedenen Abteilungen oder Sachbearbeitungen landen und mehrere Steuernummern beim gleichen Finanzamt bekommen. Etwa dann, wenn dort verschiedene Einkunftsarten einer Gesellschaft oder Person bearbeitet werden. 
Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) hingegen ist ausschließlich personenbezogen, sie wird nur einmal im Leben vergeben.

Wer andere Menschen anstellt, bekommt von der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer. Die wird insbesondere für die (elektronische) Kommunikation mit den Sozialversicherungen gebraucht, an die Abgaben für die Beschäftigten zu leisten sind. Eine weitere 15-stellige Nummer gibt es dann von der gesetzlichen Unfallversicherung, also den Berufsgenossenschaften. Diese Nummern für Arbeitgebende gelten ebenfalls dauerhaft. Als Übergang hingegen können Arbeitgebende, deren Angestellte (noch) keine Steuernummer nennen konnten, eine eTIN verwenden. Die wird aus dem Namen und Geburtsdatum der Angestellten generiert.  

Keine Steuernummer, aber ein Code, den Selbstständige gegebenenfalls brauchen, ist die EORI-Zollnummer (Economic Operators' Registration-and Identification Number). Sie dient vor allem der Identifikation der beim Im- und Export Beteiligten. Die EORI ist bei allen regelmäßigen und genehmigungspflichtigen Geschäften anzugeben, wenn sie unter das Zollrecht der EU fallen. Ab zehn Zollanmeldungen pro Jahr muss sie beantragt werden. Und zwar in dem EU-Staat, in dem die "Wirtschaftsbeteiligten" ihren Wohnsitz haben. In Deutschland ist für die entsprechende Anmeldung die Generalzolldirektion Dresden zuständig, bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren muss sie grundsätzlich erfolgen. Zur Verwendung der EORI-Nummer hat der Zoll eine eigene Informationsseite erstellt.

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