Sozialversicherungsbeiträge und Rechengrößen
Die Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Sozialversicherung die sogenannten Rechengrößen ändern sich jährlich. In den folgenden Tabellen sind die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen, Pflichtgrenzen, Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeiträge in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer (die Zahlen für die "freiwillige" ALV finden sich hier) angegeben für
- freiwillig versicherte und rentenpflichtversicherte Selbstständige ohne KSK,
- über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversicherte Selbstständige,
- sowie Arbeitnehmer(ähnliche).
Die Monats-Basis-Zahlen, von denen sich viele andere Berechnungen für die Sozialversicherungsbeiträge ableiten, sind:
Zentrale Rechengrößen 2024 in € pro Monat |
West | Ost |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.535 € | 3.465 € |
Beitragsbemessungsgrenze für die ges. Rentenversicherung | 7.550 € | 7.450 € |
Beitragsbemessungsgrenze in der ges. Krankenversicherung | 5.175 € | |
Jahreswert des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2024 | 45.358 € |
Ab dem Jahr 2025 werden alle wichtigen Rechengrößen endlich bundesweit einheitlich sein. Und zwar:
Zentrale Rechengrößen 2025 in € pro Monat |
bundesweit |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.745,00 € |
Beitragsbemessungsgrenze für die ges. Rentenversicherung | 8.050,00 € |
Beitragsbemessungsgrenze in der ges. Krankenversicherung | 5.512,50 € |
Jahreswert des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2025 | 50.493 € |