Sozialversicherungsbeiträge und Rechengrößen

Die Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Sozialversicherung die sogenannten Rechengrößen ändern sich jährlich. In den folgenden Tabellen sind die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen, Pflichtgrenzen, Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeiträge in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer (die Zahlen für die "freiwillige" ALV finden sich hier) angegeben für

Die Monats-Basis-Zahlen, von denen sich viele andere Berechnungen für die Sozialversicherungsbeiträge ableiten, sind:

Zentrale Rechengrößen 2024 in € pro Monat
West Ost
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.535 € 3.465 €
Beitragsbemessungsgrenze für die ges. Rentenversicherung 7.550 € 7.450 €
Beitragsbemessungsgrenze in der ges. Krankenversicherung 5.175 €
Jahreswert des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2024 45.358 €


Ab dem Jahr 2025 werden alle wichtigen Rechengrößen endlich bundesweit einheitlich sein. Und zwar:

Zentrale Rechengrößen 2025 in € pro Monat
bundesweit
Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.745,00 €
Beitragsbemessungsgrenze für die ges. Rentenversicherung 8.050,00 €
Beitragsbemessungsgrenze in der ges. Krankenversicherung 5.512,50 €
Jahreswert des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2025 50.493 €