Unfallversicherungen

Zwar tritt nach Unfällen auch die Krankenkasse für die Kosten einer Heilbehandlung ein und die Rentenversicherung für eine eventuelle Rehabilitation; es gibt eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente und bei einem langen Krankenhausaufenthalt irgendwann auch Krankengeld. Aber diese Leistungen lassen sowohl in ihrer Höhe als auch, was Heilbehandlung und Rehabilitation angeht, oft in ihrer Qualität zu wünschen übrig. Der Gesetzgeber hat deshalb die Berufsunfallversicherung zum fünften Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung gemacht: Alle Arbeitnehmer sind hier pflichtversichert – die Beiträge muss in voller Höhe der Arbeitgeber zahlen. Aber auch Selbstständige können sich dort freiwillig versichern; in manchen Berufsgenossenschaften sind sie sogar pflichtversichert.

Natürlich kann man diese Risiken auch privat versichern – in einem Fall sind die privaten Angebote sogar konkurrenzlos: Einige Berufsgruppen wie Musiker, für die schon der Verlust des kleinen Fingers oder eine bleibende Mundverletzung das Ende der Berufstätigkeit bedeuten kann, können dieses Risiko vernünftig nur mit einer Spezial-Unfallversicherung absichern. Hierbei erhalten ver.di-Mitglieder besonders günstige Konditionen; eine Leistung bei Freizeit-Unfällen ist im ver.di-Mitgliedsbeitrag sogar schon enthalten.

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