Berufsständische Versorgungseinrichtungen
Für bestimmte "verkammerte" Berufe ist eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben. Eine solche Pflichtversicherung gibt es – teilweise jedoch nur in einzelnen Bundesländern – für selbstständige
- Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Tier- und Zahnärzte,
- Apotheker,
- Architekten und Ingenieure,
- Landtagsabgeordnete,
- Rechtsanwälte und Notare,
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Die Einzelheiten sind – durchaus unterschiedlich – in Landesgesetzen geregelt. Ob der eigene Beruf im eigenen Bundesland dazugehört, erfährt man bei der zuständigen Kammer. Eine Liste aller berufsständischen Versorgungseinrichtungen hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 8.7.2014, IV C 3 - S 2221/07/10037:005 veröffentlicht..
Wer auf diese Weise pflichtversichert ist, wird zugleich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, die auch in diesen Berufen zumindest vorstellbar wäre für
- selbstständige Lehrkräfte an entsprechenden Bildungseinrichtungen oder
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber und ohne Arbeitnehmer.
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