14. Januar 2019

Novellierung des Markengesetzes

Geräusche, Multimedia und Gütesiegel sind jetzt schutzfähig

Einige Neuerungen, die am 14. Januar in Kraft traten sind auch für Solo-Selbstständige als Hersteller*innen oder Verbraucher*innen interessant. Beispielsweise können Geräusche, Multimedia-Darstellungen oder Hologramme neuerdings als elektronische Marken eingetragen werden.
Ebenso können Lizenzen, Prüfzeichen und Gütesiegel, national und international geschützt werden. – Zu letzteren zählen dann auch Kennzeichen für faire Produktionsbedingungen und spezielle Sicherheitsstandards.

Das Deutsche Patent- und Markenamt fasst alle wichtigen Änderungen in einem Hintergrundtext zusammen (und hat auf seiner Website auch ansonsten viele gute und lesbare Informationen zu Schutzmöglichkeiten von Produkten und Designs).