15. Januar 2019

Scheinselbstständige im Krankenhaus

In diesen Fällen wird das Bundessozialgericht endgültig entscheiden

Zwei neue Entscheidung zum Dauerbrenner-Thema Scheinselbstständigkeit hat das Landessozialgericht Essen (LSG) veröffentlicht. Klar, wenige unserer Leser*innen sind Ärzt*innen, über deren Status hier entschieden wurde, aber es geht auch bei Medizinberufen um die klassischen Themen der persönlichen Abhängigkeit: Einbindung in den Arbeitsprozess, Weisungsgebundenheit bei der Arbeitszeit, Hierarchische Arbeitsorganisaton.

In diesem Fall hat das LSG in zwei Urteilen zu sogenannten Honorarärzten (Az: L 8 R 233/15 und L 8 R 234/15) festgestellt, dass sie sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen sind, wenn sie mit Vorgesetzten zusammenarbeiten müssen und die Chefs außerdem einseitig vorgeben, wann und was sie zu arbeiten haben. – In beiden Fällen wurde kürzlich Revision eingelegt, hier wird also das Bundessozialgericht endgültig entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Essen
Foto: sasint / pixabay