Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) urteilte am 5. Februar: Selbstständigen steht kein Auskunftsanspruch nach § 10 Entgelttransparenzgesetz zu. – Allerdings hat das Gericht hierzu die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen. Damit steht der klagenden Birte Meier die Option offen, noch einmal höchstrichterlich die Kernfrage zu klären: Können wirtschaftlich abhängige Selbstständige gegen eine geschlechtsspezifische Benachteiligung bei der Vergütung vorgehen?
Das LAG selbst verneinte die entsprechende Anwendbarkeit des Gesetzes für arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Die Frontal 21-Reporterin sei „zu keiner Zeit Arbeitnehmerin“ gewesen, damit stehe ihr weder ein Auskunftsrecht noch eine Entschädigung zu, heißt es im Urteil (Az. 16 Sa 983/18). Für die Anwältin der Klägerin ein „krasses Fehlurteil“ berichtet das ver.di-Medienportal „M“ und zitiert sie mit der Feststellung: „Wie sollten Frauen jemals eine Ungleichbehandlung beweisen, wenn sie als fest-Freie nicht einmal rein informative Entgelttransparenz durchsetzen könnten“. Ähnlich sieht es die Tageszeitung „taz“: „Das Gesetz sollte Frauen ermutigen, vermutete Lohnungleichheiten zu thematisieren. Dieses Urteil allerdings ist alles andere als eine Ermutigung.“
Quellen: Pressemitteilung des LAG | M-Online | taz-Kommentar | Legal Tribune Online