Nachdem der Bundesrats am 8.11.2019 dem Bürokratieentlastungsgesetz III zugestimmt hat, ist der Weg frei für die Anhebung der Kleinunternehmensgrenze um knapp 26 Prozent: Die Jahresumsatzgrenze, ab der Unternehmen und Selbstständige Umsatzsteuer erheben müssen, steigt am 1.1.2020 um 4.500 € auf 22.000 €. Nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums betrifft die Änderung rund 68.400 Steuerpflichtige.
Von der Erhöhung der Umsatzsteuergrenze, die im Detail im ‚Ratgeber Selbstständige‘ beschrieben ist, profitieren vor allem Selbstständige mit privaten und (Umsatz-)steuerfreien Kunden und das bereits für das Jahr 2019: Durch den Eingriff des Bundestags-Ausschusses für Wirtschaft und Energie (siehe hier) tritt die Neuregelung ein Jahr früher in Kraft als von der Regierung geplant. Damit bleibt oder wird Kleinunternehmer*in, wer im Jahr 2019 nicht über 22.000 € Umsatz gekommen ist. Wer allerdings im Jahr 2018 über einen Umsatz von 17.500 € gerutscht war, ist im Jahr 2019 umsatzsteuerpflichtig – auch dann, wenn der neue Wert von 22.000 € unterschritten wurde.
Informationen zur Kleinunternehmergrenze (und deren Wirkungen) stehen ebenso im ‚Ratgeber Selbstständige‘ wie die generellen Informationen zum Umsatzsteuerverfahren sowie den Vor- und Nachteilen einer Umsatzsteuerbefreiung.