Selbstständig im NebenberufGrundsätzlich unterliegt eine nebenberufliche Selbstständigkeit keinen Beschränkungen: Man darf "Rechnungen schreiben", man darf (und soll!) so viel verdienen, wie man will und kann, man darf arbeiten, was man will – sofern man die Bedingungen erfüllt, die eine eventuelle Berufsordnung setzt. Lediglich Arbeitnehmer müssen gewisse Regeln beachten: Sie sollten den Arbeitgeber auf jeden Fall von der Nebentätigkeit informieren und dürfen ihm damit auf keinen Fall Konkurrenz machen. Versteht sich, dass das Finanzamt die Einkünfte aus diesen Nebentätigkeiten gemeldet und versteuert sehen will. Auch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung will häufig ihren Anteil an diesen Einkünften haben. Und wer Gelder aus öffentlichen Sozialkassen bezieht, muss sich seine nebenberuflichen Einkünfte ab einer bestimmten Höhe auf diese Bezüge anrechnen lassen. Genau aufpassen sollte dann noch, wer
Grundsätzlich gelten bei einer nebenberuflicher Selbstständigkeit - sobald der Nebenberuf nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird - dieselben Regeln und Startformalitäten wie im Hauptberuf:
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