Status selbstständig
Wer selbstständig im Sinne des Gesetzes ist,
- arbeitet "auf Rechnung" und bekommt die Honorare in voller Höhe ausbezahlt,
- muss Einkommensteuer und in der Regel auch Umsatzsteuer zahlen – und sich vor allem selbst darum kümmern,
- muss selbst für die soziale Absicherung für Alter und Krankheit sorgen,
- wird nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen,
- muss sich selbst gegen Arbeitsunfälle und berufliche Schadenersatzansprüche versichern,
- muss Honorare und Vertragsbedingungen frei aushandeln, da Tarifverträge für Selbstständige nur ausnahmsweise erlaubt sind,
- hat in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub und Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall.
Auch unter den Selbstständigen gibt es jedoch einige Gruppen, für die der Gesetzgeber besondere Rechte und Pflichten definiert hat:
- "arbeitnehmerähnliche Selbstständige" mit nur einem Auftraggeber und ohne eigene Arbeitnehmer sind rentenversicherungspflichtig,
- weitere Berufe wie selbstständige Erzieherinnen, Lehr- und Pflegekräfte sowie Handwerker sind ebenfalls rentenversicherungspflichtig,
- selbstständige Künstler und Publizistinnen sind kranken- und rentenversicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherung,
- arbeitnehmerähnliche Personen nach Tarifvertragsgesetz, die mindestens die Hälfte (im Medien- und Kulturbereich ein Drittel) ihres Gesamtverdienstes von ein und demselben Auftraggeber beziehen, haben unter anderem Anspruch auf bezahlten Urlaub,
- Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit und
- geringfügig Selbstständige, die nur 70 Tage bzw. drei Monate im Jahr selbstständig tätig sind oder höchstens 538 € im Monat verdienen, genießen ähnliche Privilegien wie Beschäftigte in Minijobs.
Bei Begriffen wie Pauschalisten, freie Mitarbeiterinnen oder "feste Freie" dagegen handelt es sich nicht um gesetzliche Definitionen, sondern oft um den Versuch zu vertuschen, dass hier möglicherweise ein Arbeitsverhältnis vorliegt.