Sozialversicherungsbeiträge und Rechengrößen
Die Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Sozialversicherung die sogenannten Rechengrößen ändern sich jährlich. In den folgenden Tabellen sind die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen, Pflichtgrenzen, Beitragssätze, Mindest- und Höchstbeiträge in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung angegeben für
- freiwillig versicherte und rentenpflichtversicherte Selbstständige ohne KSK,
- über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversicherte Selbstständige,
- sowie Arbeitnehmer(ähnliche).
Die Monats-Basis-Zahlen, von denen sich viele andere Berechnungen für die Sozialversicherungsbeiträge ableiten, sind:
OST
Zentrale Rechengrößen 2022 in € pro Monat |
West | Ost |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.290 € | 3.150 € |
Beitragsbemessungsgrenze für die ges. Rentenversicherung | 7.050 € | 6.750 € |
Beitragsbemessungsgrenze in der ges. Krankenversicherung | 4.837,50 € | |
Vorl. Durchschnittsentgelt 2022 | 3.241,75 € | 3.278,17 € |
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