Berufsunfähigkeit versichern

Für die Verbraucherzentralen ist dies die wichtigste Versicherung für Selbstständige: Während ein vorübergehender Verdienstausfall bei Krankheit meist irgendwie zu überbrücken ist, kann Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder durch einen Unfall ein ganzes Leben (und eine Familie) ruinieren. Wer glaubt, hier schon gut abgesichert zu sein, sollte Folgendes bedenken:

  • Die Berufsgenossenschaft zahlt ihre Invalidenrente nur nach beruflichen Unfällen und bei Berufskrankheiten;
  • die private Unfallversicherung zahlt nur nach Unfällen, nicht aber bei Krankheiten;
  • die Krankenkassen und Krankentagegeldversicherungen stellen ihre Zahlungen ein, sobald feststeht, dass es sich nicht um eine vorübergehende Krankheit, sondern um eine dauerhafte Berufsunfähigkeit handelt.
  • Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung ist: Die zahlt zwar auch bei Erwerbsunfähigkeit, aber deutlich weniger als die normale Altersrente. (Und für alle nach 1960 geborenen oder jene, die erst nach 2000 in die Rentenversicherung eingetreten sind, gibt es dort keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch die Erwerbsunfähigkeitsrente.)

Nur in sehr wenigen Branchen bekommen arbeitnehmerähnlich Selbstständige einen Schutz bei Berufsunfähigkeit (BU) über ihre Auftraggeber. Daher gilt: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) oder die Versicherung von Grundfähigkeiten ist für nahezu alle Selbstständigen sinnvoll. Und zwar als eigenständige Versicherung. Auch wenn einige Versicherer weiterhin Rabatte anbieten, wenn die BUV mit einer Renten- oder Lebensversicherung gekoppelt wird: Von diesem früher beliebten Modell raten Versicherungsfachleute und Verbraucherzentralen inzwischen ab. Diese Kombimodelle sind meist intransparent und wesentlich teurer als eigenständige Versicherungen. Ebenso ist bei der BUV Vorsicht angebracht zu Thema Verweisungsklauseln. Hier lohnt es sich, den Text der Versicherer genau zu studieren.

Alternativ: Grundfähigkeiten versichern

Als Alternative zu einer BUV haben viele Versicherer eine Grundfähigkeitsversicherung im Portfolio. Deren Bedingungen dieser Risikoversicherung sind im Detail sehr unterschiedlich, gemeinsam ist ihnen, dass sie weniger umfassend als die BUV, dafür aber günstiger sind. Nicht zuletzt, weil Vorerkrankungen weniger stark auf die gesamte Versicherung durchschlagen. Und da sich diese Versicherung nicht auf die Einschränkung der beruflichen Tätigkeit insgesamt bezieht, spielen hier die Themen Verweisung und Unternehmens-Umorganisation keine Rolle. Versichert wird hierbei konkret der Ausfall v0n einzelnen (oder mehreren) Grundfähigkeiten. Ein Anspruch auf vertraglich festgelegte monatliche Zahlungen entsteht daher, wenn eine im Vertrag definierte Fähigkeit, etwa die, eine Tastatur zu benutzen, ausfällt. Übliche Basis-Versicherungen umfassen bei diesem Versicherungstyp den Ausfall elementarer Fähigkeiten wie Hören, Sitzen und Greifen, gegen höhere Prämien können zusätzlich weitere und spezielle Fähigkeiten abgesichert werden.

In der Regel wird die Leistung fällig, sobald ein ärztliches Attest belegt, dass die versicherte Fähigkeit mindestens ein Jahr lang ausfällt. Anders als bei der vollen BU-Versicherung darf dann bei vollem Leistungsbezug unbeschränkt jede andere Tätigkeit ausgeübt werden. Bei den Versicherungsmöglichkeiten und damit auch bei den Tarifen gibt es eine hohe Spannbreite nicht nur bei der Art und Anzahl der versicherten Fähigkeiten. So kann beispielsweise auch die Rentenzahlung auf ein Maximalalter begrenzt werden, um im Vergleich zur lebenslangen Auszahlung Prämien zu sparen. – Insgesamt ist die Versicherung der Grundfähigkeiten eine im Vergleich zur Vollversicherung der Berufsunfähigkeit (BU) eine günstigere Risikoversicherung mit entsprechenden Einschränkungen bei der Risiko-Abdeckung.


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