Gewinnsteuern

Selbstständige müssen auf ihre Gewinne Steuern zahlen. Oft sogar verschiedene: Die Einkommensteuer trifft alle, die von ihrer Arbeit oder anderen Einkünften leben. Gewerbetreibende unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer und wer eine GmbH gegründet hat oder sein Geschäft als Verein betreibt, muss Körperschaftssteuer zahlen. Die Umsatzsteuer ist für Selbstständige in der Regel ebenfalls fällig, sie ist jedoch keine Gewinnsteuer.

Steuern sind für viele, die sich selbstständig machen, ein Angstthema – zu Unrecht. So kompliziert ist das Steuerrecht nun auch wieder nicht. Wer ohne Angestellte selbstständig arbeitet, kann seine Steuererklärung oft problemlos selber machen. Ob das gewünscht ist, ist eine andere Frage. Aber auch wer das Ganze lieber einer Steuerberatung überlässt, sollte sich ein wenig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen: Es hilft, das eigene Geschäft zu verstehen.

Zudem erwarten die Finanzämter eine gewisse Selbstständigkeit auch in Steuersachen. Nur bei abhängig Beschäftigten ist deren Arbeitgeber qua Gesetz dafür zuständig, dass auch Steuern für den Job an den Staat fließen. Unternehmerisch Tätige hingegen müssen ihre Steuern selbstständig korrekt und pünktlich bezahlen. Und sie müssen sich selbst informieren wann und welche Steuern fällig sind. Wer dabei Fristen überzieht, muss Strafgeldern zahlen und richtig teuer wird eine Steuerhinterziehung.

Grundinformationen zur Besteuerung

Die Besteuerung von Selbstständigen funktioniert so: Sie müssen einmal im Jahr ausrechnen, welchen Gewinn sie im vergangenen Jahr gemacht haben. Gewinn sind alle Einnahmen abzüglich der Kosten, die ihnen im Rahmen der selbstständigen Arbeit entstanden sind. Diesen Gewinn tragen sie in ihre Einkommensteuererklärung – und gegebenenfalls die Gewerbesteuererklärung – ein. Wer weitere Einkünfte aus abhängigen Tätigkeiten, Mieten, Renten etc. hat, trägt sie ebenfalls in die entsprechenden Einkommensteuer-Formulare und den Mantelbogen ein.

Aus der Summe aller steuerbaren Einkünfte errechnet das Finanzamt die Steuerschuld für das betreffende Jahr. Die Rückmeldung kommt dann per Steuerbescheid, in dem das Finanzamt auch die künftigen Steuervorauszahlungen festlegt, die normalerweise vierteljährlich zu leisten sind. Genau gesagt sind Vorauszahlungen dann fällig, wenn die Steuer auf die Gewinne voraussichtlich mindestens 400 € im Jahr und mindestens 100 € in einem Quartal beträgt (§ 37 Abs. 5 EStG).

Anders als bei Arbeitnehmern erfolgt die Besteuerung von Selbstständigen in einem zweistufigen Verfahren: In der ersten Runde bekommen sie einen Steuerbescheid ohne große Prüfung "unter Vorbehalt", und erst in der zweiten Runde prüft das Finanzamt den ganzen Papierkram ausführlich vor Ort in einer Betriebsprüfung. Bei Solo-Selbstständigen allerdings findet diese zweite Runde äußerst selten statt. – Die amtlichen Statistiken zu den Betriebsprüfungen 2020 vom Oktober 2021 verzeichnen für Kleinstbetriebe (bis 44.000 € Jahresgewinn) eine Prüfquote von 0,8 Prozent, für Kleinbetriebe von 2,3 Prozent. Das heißt: Im Durchschnitt werden Kleinstbetriebe alle 127 Jahr geprüft, die Kleinbetriebe (bis 68.000 € Jahresgewinn) alle 43 Jahre.

Ein wenig anders funktioniert die Umsatzsteuer, die in einem eigenen Kapitel genauer erläutert wird. Die ist, wie der Name schon sagt, keine Steuer, die vom Gewinn abhängt. Die Umsatzsteuer kann zudem entweder eingenommen oder bezahlt werden. Selbstständige, die nicht umsatzsteuerfrei arbeiten, müssen in der Regel vierteljährlich mit einer Umsatzsteuervoranmeldung eine Art provisorische Abrechnung für die jährliche Umsatzsteuererklärung machen.

Wie zahle ich am wenigsten Steuern?

Da unter Selbstständigen alle möglichen Tipps und Weisheiten kursieren, wie die Steuerlast zu minimieren ist, sei hier eines klargestellt: Wer wenig Steuern zahlen will, muss weniger verdienen. Alles andere funktioniert nicht. Die vier häufigsten Missverständnisse kreisen dabei um die Themen, die wir in einem Detailtext noch mal aufgedröselt haben:

  • Selbstständige können alles absetzen
  • Kosten machen, um Steuern zu sparen
  • Ich lass' mir vom Finanzamt nichts gefallen
  • Das merken die doch sowieso nicht

Steuern müssen sein. Steuererklärungen sind was ganz Normales. Wer sich einmal von den drei großen Vorurteilen befreit hat, – dass das deutsche Steuersystem nie und nimmer zu verstehen ist, dass Finanzbeamte natürliche Feinde sind und dass man seine Steuerlast unbedingt auf Null drücken muss – kann an dieses Thema ganz gelassen herangehen und wird feststellen: Ist gar nicht so schwer. Dazu sollen die Steuerkapitel in diesem Ratgeber beitragen.