Sozialversicherung für 'normale' Selbstständige
Der Normalfall in Sachen soziale Sicherung ist für Selbstständige:
- Sie schließen eine private Altersvorsorge ab oder treten der gesetzlichen Rentenversicherung bei.
- Sie schließen eine private Krankenversicherung ab oder erfüllen die Bedingungen, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
- Sie müssen eine Pflegeversicherung dort abschließen, wo sie auch krankenversichert sind.
- Sie sind keine Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung - können sich dort aber unter bestimmten Bedingungen nach der Existenzgründung freiwillig weiterversichern.
- Sie können freiwillig der gesetzlichen Berufsunfallversicherung (Berufsgenossenschaft) beitreten – in einzelnen Berufen ist das sogar Pflicht.
Obwohl schon lange in der Diskussion, gibt es bei der Altersvorsorge zurzeit – anders als bei der Kranken- und Pflegeversicherung – keine generelle Versicherungspflicht. Derzeit müssen aber bereits einige Selbstständige über die gesetzliche Rentenversicherung Vorsorge treiben:
- selbstständige Lehrer und Erzieherinnen, Pflegekräfte, Physiotherapeutinnen, Tagesmütter sowie einige weitere Berufsgruppen,
- so genannte "arbeitnehmerähnliche Selbstständige", die "auf Dauer und im Wesentlichen" nur für einen einzigen Auftraggeber tätig sind und keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigen.
Bestimmte "verkammerte" Berufe sind außerdem in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert und Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind es für mindestens 18 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und nochmal anders sind die Bedingungen für Künstler und Publizistinnen: Auch die sind gesetzlich pflichtversichert, allerdings über das Sondersystem der Künstlersozialkasse.