Sozialversicherung für 'normale' Selbstständige

Der Normalfall in Sachen soziale Sicherung ist für Selbstständige:

Obwohl schon lange in der Diskussion, gibt es bei der Altersvorsorge zurzeit – anders als bei der Kranken- und Pflegeversicherung – keine generelle Versicherungspflicht. Derzeit müssen aber bereits einige Selbstständige über die gesetzliche Rentenversicherung Vorsorge treiben:

Bestimmte "verkammerte" Berufe sind außerdem in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert und Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind es für mindestens 18 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und nochmal anders sind die Bedingungen für Künstler und Publizistinnen: Auch die sind gesetzlich pflichtversichert, allerdings über das Sondersystem der Künstlersozialkasse.

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