Alltagsfragen
Gerade am Anfang besteht bei Selbstständigen immer wieder die Gefahr, dass sie sich in mehr oder weniger nebensächliche Alltagsfragen verbeißen. Natürlich ist die intensive Beschäftigung mit Fragen des Geschäftsalltags gut und wichtig – aber grundsätzlich gilt hier immer erst mal: ruhig bleiben. Das meiste wird in diesem Ratgeber erklärt. Und wenn doch mal was falsch läuft: Unsere Gesetze meinen es relativ gut mit Selbstständigen. Wer Fehler macht, bekommt – zumindest seitens der Behörden – in der Regel erst einmal eine Mahnung. Und dann noch eine. Und wer bei einer Behörde nachfragt, bekommt in der Regel sogar auch eine Anleitung, was jetzt vernünftigerweise zu tun ist. Nur wer sich auf Nachfragen und Mahnungen nicht rührt, muss sich auf Schwierigkeiten einstellen.
Grundinformationen zum Geschäftsalltag
Die Fragen zum Geschäftsalltag, die uns am häufigsten gestellt werden, lassen sich zunächst einmal ganz knapp wie folgt beantworten:
- Datenschutz: Wer für den Job lediglich eigenes Wissen oder Produkte erarbeitet, kann das Thema gelassen sehen. – Wer aber eine Website betreibt und erst recht, wer im Job mit personenbezogenen Daten hantiert, muss sich mit den Prinzipien des Datenschutzes, dem Bundesdatenschutzgesetz und der europäischen Datenschutzgrundverordnung beschäftigen.
- Buchhaltung: Die wird in den allermeisten Fällen einfach so erledigt, wie sie am besten in die Steuerformulare übertragen werden kann. Mit einem gängigen Buchhaltungsprogramm kann da eigentlich gar nichts schief gehen. – Nur wer ein Gewerbe betreibt und damit mehr als 80.000 € Gewinn oder 800.000 € Umsatz im Jahr macht (bis einschließlich 2023 sind es 60.000 bzw. 600.000 €), muss zur komplizierteren "doppelten Buchführung" übergehen.
- Geschäftskonto: Es ist ganz praktisch und erhöht die Übersicht der Buchhaltung, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Und die Banken lieben es und akzeptieren oft keine geschäftlichen Buchungen auf Privatkonten – wegen der höheren Gebühren.
- Arbeiten in der Wohnung: Ist meist kein Problem – jedenfalls solange die Wohnung nicht umgebaut wird und noch bewohnbar ist.
- Fortbildung: Ist unverzichtbar. Ein paar Tipps, wie die ggf. gefördert wird und woran Bildungswillige vorher erkennen können, ob Fortbildungsangebote ihr Geld wert sind.
- Firmennamen: Haben Selbstständige in der Regel nicht: Die "Firma" ist der Name, der im Handelsregister eingetragen ist. Wer dort nicht eingetragen ist, "firmiert" unter eigenem Namen. Einen Fantasienamen darf man zusätzlich dazu führen.
- Namensschutz: Unternehmensnamen, Buchtitel, Aliasnamen und ähnliche Bezeichnungen sind automatisch geschützt, sobald man sie benutzt.
- Website: Die braucht bei geschäftlicher Nutzung vor allem ein ordnungsgemäßes Impressum und eine Datenschutzerklärung. Und einen schönen Namen als Domainadresse. Am besten den eigenen – dann kann nichts schief gehen. Fast nichts. Aber für potenzielle Kunden müssen auch noch ein paar Informationen mehr geliefert werden.
- Rundfunkbeitrag: Für einen Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung und für ein Auto, das auch beruflich genutzt wird, wollen ARD, ZDF und Deutschlandfunk jeweils einen zusätzlichen Beitrag haben.
- Verpackungs-Versand: Wer beruflich Waren verpackt und verschickt, ist für die Entsorgung der Verpackungen verantwortlich. Konkret wird das über ein Ablass-System bewältigt, indem eine Lizenz bei einem anerkannten Verwertersystem für Verpackungen erworben wird.
- A-1-Bescheinigung: Unglaublich aber wahr, dass bei Arbeiten im europäischen Ausland – und seien es nur für ein paar Stunden für ein Meeting – eine Bescheinigung benötigt wird, die nachweist, dass eine Sozialversicherung existiert.
- Privatinsolvenz: Kein schönes Thema, aber seit der Corona-Krise leider eines, mit dem sich immer mehr (ehemals) Selbstständige beschäftigen müssen.
Weiter in den Grundinformationen
- Datenschutz und DSGVO
- Arbeiten in der Wohnung – gibt das Probleme?
- Fort- und Weiterbildung
- Namensfragen
- Informationspflichten
- Rundfunkbeitrag für Wohnung, Auto und Büro
- Verpackungsmaterial, Entsorgungspflichten und Systemanbieter
- A1-Bescheinigung – der europaweite Versicherungsnachweis
- Wohngeld
- Privatinsolvenz für Selbstständige